Eröffnung einer Filiale in der Türkei durch ein ausländisches (ausländisch) Unternehmen

Eröffnung einer Filiale in der Türkei durch ein ausländisches (ausländisch) Unternehmen

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Eröffnung einer Filiale in der Türkei durch ein ausländisches (ausländisch) Unternehmen

Eröffnung einer Filiale in der Türkei durch ein ausländisches (ausländisch) Unternehmen

Der türkische Markt ist ein attraktives Zentrum für viele ausländische Investoren mit seinem starken inländischen Konsum, regionalen Handelsvorteilen und seinem dynamischen Geschäftssystem. Aus diesem Grund ist das Thema "Filialeröffnung in der Türkei durch ein ausländisches (ausländisch) Unternehmen"  eines der am meisten erforschten Themen sowohl von Unternehmen, die Investitionen planen, als auch von Unternehmern, die Beratung suchen. In diesem Artikel  werden wir den Prozess der Eröffnung einer Filiale in der Türkei auf praktische und verständliche  Weise besprechen: Was ist eine Filiale, welche Dokumente sind erforderlich, was sind das Handelsregister und steuerliche Schritte, und wie funktionieren finanzielle Verpflichtungen?

Hinweis: Dieser Inhalt dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Die Bewerbungsdetails können je nach Branche, Stadt und Land des Unternehmens variieren; Es ist hilfreich, Unterstützung von Finanzberatern oder Anwälten in offiziellen Prozessen zu erhalten.


Was bedeutet "Branch" in der Türkei?

Eine Zweigstelle ist, wenn eine im Ausland gegründete Muttergesellschaft in der Türkei tätig ist, ohne eine eigenständige juristische Person zu gründen. Mit anderen Worten: Die Zweigstelle ist eine Erweiterung der Muttergesellschaft; führt die kommerzielle Tätigkeit in der Türkei aus, aber die rechtliche Bindung an die "Muttergesellschaft" besteht fort.

Eine Niederlassung eröffnen oder ein Unternehmen gründen?

Die am häufigsten verglichenen Optionen in der Entscheidungsphase sind:

  • Zweigstelle: Die juristische Person ist nicht getrennt, die Muttergesellschaft trägt die Verantwortung direkter.
  • Aktiengesellschaft: In der Türkei wird eine eigenständige juristische Person gegründet, deren Struktur als "lokaler" und investorenfreundlicher wahrgenommen werden kann.
  • Verbindungsbüro: Erlaubt keine kommerzielle Aktivitäten; es wird für begrenzte Zwecke wie Marktforschung und Vertretung genutzt.

Kurze Zusammenfassung: Wenn Sie Geschäfte machen möchten, indem Sie in der Türkei Rechnungen ausstellen, ist ein Verbindungsbüro nicht geeignet; eine Filiale oder ein lokales Unternehmen wird in der Regel  bevorzugt.


Vorteile der Eröffnung einer Filiale durch ausländische Unternehmen in der Türkei

Die Eröffnung einer Niederlassung in der Türkei durch ein ausländisches (im Ausland ansässiges) Unternehmen bietet in einigen Fällen einen strategischen Vorteil:

  • Schneller Markteintritt: Es verläuft mit einer eher "Erweiterungs"-Logik als die Gründung eines neuen Unternehmens.
  • Markenkontinuität: Einfache Durchführung von Geschäften mit dem Namen und Ruf der Muttergesellschaft.
  • Operative Flexibilität: Sie kann in vielen Bereichen wie Vertrieb, Service, Projekt, Logistik, Software und Beratung angewendet werden.
  • Chance, ein regionales Zentrum zu werden: Zugang zu Peripheriemärkten über die Türkei.

Überlegungen

  • Da die Niederlassung nicht unabhängig von der Muttergesellschaft ist, sollten Verantwortung und Risikomanagement korrekt eingerichtet werden.
  • Buchhalterische und steuerliche Verpflichtungen werden je nach Tätigkeitsweise wichtig.

Schlüsselinstitutionen und Verfahren zur Eröffnung von Filialen in der Türkei

Bei der Eröffnung einer Filiale werden in der Regel Transaktionen mit den folgenden Institutionen durchgeführt:

  • Handelsregister-Direktion (Registrierung der Zweigstelle)
  • MERSIS (Registrierungs- und Antragsverfahren)
  • Steueramt (Steuerregistrierung, Inspektion usw.)
  • SSI (Arbeitsplatzerklärung, Personalprozesse)
  • Falls erforderlich: Notar, eidesstattlicher Übersetzer, Bank, Einwanderungs-/Arbeitserlaubnisse (für ausländische Arbeitnehmer)

Erforderliche Dokumente: Die am häufigsten benötigten Dokumente für die Eröffnung einer Filiale

Obwohl die Liste der Dokumente bei der Eröffnung einer Niederlassung von Land zu Land und je nach Struktur des Mutterunternehmens variieren kann, sind in der Praxis die am häufigsten geforderten Dokumente:

Dokumente im Zusammenhang mit der Muttergesellschaft

  • Aktivitätsbescheinigung / Registrierungszertifikat (zeigt, dass die Muttergesellschaft anwesend und aktiv ist)
  • Satzung / Gründungsdokumente
  • Entscheidung des zuständigen Gremiums (Entscheidung des Vorstands/Partners bezüglich der Eröffnung einer Niederlassung in der Türkei)
  • Entscheidung über die Ernennung eines Filialleiters
  • Vollmacht (für die Person/Institution, die die Transaktionen durchführen wird)
  • Dokumente, die die Unterschriftsgenehmigung belegen (variiert je nach Land)

Übersetzung, Notar und Apostille

  • Die meisten Dokumente  erfordern möglicherweise eine eidesstattliche Übersetzung und Notarverfahren für die Verwendung in der Türkei.
  • Je nach Land, in dem das Dokument ausgestellt wird, kann eine Apostille oder eine konsularische Genehmigung erforderlich sein.

Tipp: Der Papierkramprozess ist oft der Teil, der den Kalender am meisten beeinflusst. Bei der Erstellung von Dokumenten ist Konsistenz sowohl im Inhalt als auch im Format (Datum, Titel, Zuständigkeitsbereich) entscheidend.


Schritte zur Eröffnung einer Filiale: Wie geht man in der Praxis vor?

Der folgende Ablauf  zeigt den Prozess der Eröffnung einer Niederlassung in der Türkei durch ein ausländisches (ausländisch) Unternehmen im Allgemeinen:

1) Klarstellung der Zweiginformationen

  • Zweigstellentitel
  • Tätigkeitsfeld (Klassifikationen wie der NACE-Code können Einfluss haben)
  • Filialadresse (Mietvertrag, Eigentumsurkunde usw.) kann erforderlich sein)
  • Filialleiter und Zuständigkeitsbereich

2) Erstellung und Harmonisierung von Dokumenten

  • Entscheidungen der Muttergesellschaft
  • Proxy-System
  • Übersetzung + Notar + Apostille-/Onsay-Prozesse

3) Antrag und Registrierung im Handelsregister über MERSİS

  • Registrierungs- und Antragsschritte bei MERSIS
  • Offizielle Gründung der Zweigstelle mit Handelsregister

4) Registrierung und Inspektion des Steueramts

  • Steuernummer, Pflichtmöglichkeiten
  • Tatsächliche Adressverifizierungs- und Abfrageprozesse

5) SSI und Personalprozesse (falls vorhanden)

  • Arbeitsplatzerklärung
  • Gehaltsabrechnung, Beschäftigungserklärungen

6) Bankkonto- und Finanzgeschäfte

  • Eröffnung eines Bankkontos im Namen der Filiale (Bankrichtlinien können je nach Land, Branche und Dokumentenset variieren)
  • Zahlungsinfrastrukturen, Inkasso, Posen usw.

 

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