Anwalt für Aufenthaltsrecht (Ikamet) und Abschiebungsschutz in Alanya
Ausländer- und Aufenthaltsrecht in Alanya nach Gesetz Nr. 6458 (YUKK)
Das Aufenthaltsrecht ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei richtet sich nach dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458 (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu – YUKK). In Alanya wendet die Migrationsbehörde (Göç İdaresi) aufgrund gesperrter Stadtteile und erhöhter Wertgrenzen beim Immobilienkauf besonders strenge Maßstäbe bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen (İkamet İzni) an. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) mit Kanzleisitz gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) vertritt Mandanten bei Aufenthaltsanträgen, Ablehnungsklagen und Abschiebungsschutzverfahren.
Aufenthaltserlaubnis über Wohneigentum (200.000 USD) und gesperrte Stadtteile
- Eigentümer-Aufenthaltserlaubnis nach YUKK Art. 31 Abs. 1 lit. b: Für Immobilien, die nach Einführung der neuen Wertgrenze erworben wurden, muss die Immobilie als Wohnraum (Mesken) genutzt werden und sowohl im SPK-Wertgutachten als auch im Grundbuch (Tapu) einen Mindestwert von 200.000 US-Dollar aufweisen.
- Gesperrte Stadtteile in Alanya (Kapalı Mahalleler): Die Bezirke Mahmutlar, Avsallar, Kargıcak und Kestel sind für erstmalige Kurzzeit- und Familienaufenthaltserlaubnisse gesperrt. Wir prüfen vorab die Zulässigkeit des Wohnorts und begleiten Anträge auf Familienaufenthaltserlaubnis (Aile İkamet İzni nach YUKK Art. 34–37) sowie Daueraufenthaltserlaubnis (Uzun Dönem İkamet İzni nach YUKK Art. 42–45 nach achtjährigem ununterbrochenem Aufenthalt).
Klage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis (60 Tage) und Abschiebungsschutz (7 Tage)
Wird ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des İkamet abgelehnt oder eine Abschiebung verfügt, gelten strenge gesetzliche Notfristen vor dem Verwaltungsgericht Antalya (Antalya İdare Mahkemesi):
- Anfechtungsklage gegen İkamet-Ablehnung (İYUK Nr. 2577): Innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung des Ablehnungsbescheids erheben wir Anfechtungsklage (İptal Davası) verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Yürütmenin Durdurulması).
- Klage gegen Abschiebungsanordnung binnen 7 Tagen (YUKK Art. 53 & 54): Gegen eine Abschiebungsverfügung (Sınır Dışı Etme Kararı) muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen ab Bekanntgabe geklagt werden. Nach YUKK Art. 53 Abs. 3 entfaltet die fristgerechte Klageerhebung grundsätzlich automatische aufschiebende Wirkung, sodass der Betroffene bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens nicht abgeschoben werden darf. Zudem beantragen wir die Aufhebung der Abschiebehaft (İdari Gözetim im Rückführungszentrum GGM) sowie die Löschung von Einreisesperren und Restriktionscodes (Ç-113, Ç-114, G-87, V-84). Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu İkamet und Abschiebungsschutz in Alanya
Welche Frist gilt für eine Klage gegen eine Abschiebungsanordnung (Deport) in der Türkei?
Gemäß Artikel 53 des Ausländergesetzes Nr. 6458 (YUKK) beträgt die Klagefrist beim Verwaltungsgericht exakt 7 Tage ab Zustellung. Die fristgerechte Klage stoppt den Vollzug der Abschiebung kraft Gesetzes.
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung meines İkamet-Antrags in Alanya zu klagen?
Nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz Nr. 2577 (İYUK) beträgt die Klagefrist gegen die Ablehnung oder Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis 60 Tage ab offizieller Zustellung, während die Ausreisefrist ohne Aussetzungsbeschluss 10 Tage beträgt.