Türkisches Staatsbürgerschaftsrecht und Einbürgerung durch Investition

Türkisches Staatsbürgerschaftsrecht und Einbürgerung durch Investition

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Türkisches Staatsbürgerschaftsrecht und Einbürgerung durch Investition

Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht nach Gesetz Nr. 5901 (TVK)

Der Erwerb und Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit ist im Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 (Türk Vatandaşlığı Kanunu – TVK) sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) mit Kanzleisitz in Alanya / Antalya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) begleitet ausländische Investoren, Familien und Antragsteller in der gesamten Türkei bei Einbürgerungsverfahren.

Außerordentliche Einbürgerung durch Investition (TVK Art. 12 Abs. 1 lit. b)

Ausländische Staatsangehörige können gemeinsam mit ihrem Ehegatten und minderjährigen Kindern durch folgende qualifizierte Investitionen die türkische Staatsbürgerschaft erwerben:

  • Immobilieninvestition ab 400.000 USD: Erwerb einer oder mehrerer Immobilien im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar (bestätigt durch ein SPK-Wertgutachten und eine Devisenankaufsbescheinigung DAB der Türkischen Zentralbank) mit Eintragung einer dreijährigen Veräußerungssperre im Grundbuch (Tapu).
  • Kapitalanlage, Bankeinlage oder Staatsanleihen ab 500.000 USD: Anlage von mindestens 500.000 US-Dollar auf einem türkischen Bankkonto, in Staatsanleihen, Immobilien- oder Risikokapitalfonds mit dreijähriger Haltefrist oder Schaffung von mindestens 50 nachgewiesenen Arbeitsplätzen.

Ordentliche Einbürgerung durch Wohnsitz (TVK Art. 11) und Eheschließung (TVK Art. 16)

Neben dem Investorenprogramm vertreten wir Mandanten bei der ordentlichen Einbürgerung nach fünfjährigem ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in der Türkei (TVK Art. 11), beim Staatsangehörigkeitserwerb durch mindestens dreijährige Ehe mit einem türkischen Staatsbürger (TVK Art. 16) sowie bei Anfechtungsklagen vor den Verwaltungsgerichten gegen unrechtmäßige Ablehnungen von Einbürgerungsanträgen nach İYUK Nr. 2577. Weitere Informationen unter Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Vertretung per Vollmacht (Vekaletname) und Prozessführung durch Kalem Law Office

Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sämtliche rechtlichen Schritte in der Türkei über eine bei einem Notar (mit Haager Apostille) oder bei einem türkischen Generalkonsulat beurkundete Spezialvollmacht (Vekaletname) abwickeln lassen, ohne für Gerichtstermine oder Behördengänge persönlich anreisen zu müssen. Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) und das Team von Kalem Law Office am Standort Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya, direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya) gewährleisten eine transparente Honorargestaltung nach den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer Antalya, regelmäßige schriftliche Sachstandsberichte in deutscher und englischer Sprache sowie die unmittelbare elektronische Prozessführung über das nationale türkische Justizinformationssystem UYAP und das Grundbuchsystem TAKBİS.

Wie erteile ich Kalem Law Office eine rechtsgültige Vollmacht aus dem Ausland?

Wir übersenden Ihnen den exakt auf Ihr Rechtsgebiet abgestimmten Vollmachtsentwurf zweisprachig; nach Unterzeichnung beim türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung können wir sofort vor allen türkischen Gerichten und Behörden für Sie tätig werden.

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