Türkisches Ausländer- und Aufenthaltsrecht: Ikamet und Abschiebungsschutz

Türkisches Ausländer- und Aufenthaltsrecht: Ikamet und Abschiebungsschutz

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Türkisches Ausländer- und Aufenthaltsrecht: Ikamet und Abschiebungsschutz

Ausländer- und Aufenthaltsrecht in der Türkei (YUKK Nr. 6458)

Die Einreise, der Aufenthalt und der Rechtsschutz ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei unterliegen dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458 (YUKK). Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya / Antalya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) unterstützt ausländische Residenten, Immobilieneigentümer und Investoren gegenüber der Migrationsbehörde (Göç İdaresi) und vor den türkischen Verwaltungsgerichten.

Aufenthaltserlaubnisse (İkamet İzni) und Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz

  • Kurzzeit-, Eigentümer-, Familien- und Daueraufenthaltserlaubnis (YUKK Art. 31–45): Rechtliche Prüfung und Begleitung von Aufenthaltsanträgen auf Basis von Wohneigentum (Mindestwert 200.000 USD in geöffneten Stadtteilen nach Art. 31 Abs. 1 lit. b), Familienzusammenführung (Art. 34) und unbefristetem Daueraufenthalt nach acht Jahren (Art. 42).
  • Anfechtungsklage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis (İYUK Nr. 2577): Wird ein Erst- oder Verlängerungsantrag abgelehnt, erheben wir innerhalb der gesetzlichen Frist von 60 Tagen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Yürütmenin Durdurulması).
  • Eilrechtsschutz gegen Abschiebungsanordnungen (YUKK Art. 53 & 54): Gegen eine Abschiebungsverfügung (Sınır Dışı Kararı) legen wir innerhalb der 7-tägigen Notfrist Klage beim Verwaltungsgericht ein, wodurch die Abschiebung kraft Gesetzes (Art. 53 Abs. 3) bis zur gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt wird. Ebenso erwirken wir die Löschung von Restriktionscodes (Tahdit Kodları wie Ç-113, Ç-114, G-87, V-84). Weitere Informationen unter Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Vertretung per Vollmacht (Vekaletname) und Prozessführung durch Kalem Law Office

Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sämtliche rechtlichen Schritte in der Türkei über eine bei einem Notar (mit Haager Apostille) oder bei einem türkischen Generalkonsulat beurkundete Spezialvollmacht (Vekaletname) abwickeln lassen, ohne für Gerichtstermine oder Behördengänge persönlich anreisen zu müssen. Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) und das Team von Kalem Law Office am Standort Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya, direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya) gewährleisten eine transparente Honorargestaltung nach den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer Antalya, regelmäßige schriftliche Sachstandsberichte in deutscher und englischer Sprache sowie die unmittelbare elektronische Prozessführung über das nationale türkische Justizinformationssystem UYAP und das Grundbuchsystem TAKBİS.

Wie erteile ich Kalem Law Office eine rechtsgültige Vollmacht aus dem Ausland?

Wir übersenden Ihnen den exakt auf Ihr Rechtsgebiet abgestimmten Vollmachtsentwurf zweisprachig; nach Unterzeichnung beim türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung können wir sofort vor allen türkischen Gerichten und Behörden für Sie tätig werden.

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