Befinden sich im Nachlass eines verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen oder Deutschtürken Immobilien, Bankguthaben oder Gesellschaftsanteile in Istanbul, ist für die Freigabe und Umschreibung zwingend ein türkischer gerichtlicher Erbschein (Mirasçılık Belgesi / Veraset İlamı) erforderlich. Kalem Law Office unter der Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) vertritt Erben vor den Zivilfriedensgerichten (Sulh Hukuk Mahkemesi) in Istanbul (Çağlayan, Kartal und Bakırköy) ohne persönliche Anreise.
| Nachlassverfahren in Istanbul | Gesetzliche Grundlage | Zuständige Stelle in Istanbul |
|---|---|---|
| 1. Gerichtlicher Erbschein (Veraset İlamı) | Art. 598 TMK & Art. 20 MÖHUK Nr. 5718 | Zivilfriedensgericht Istanbul (Sulh Hukuk Mahkemesi) |
| 2. Nachlassermittlung (Tereke Tespiti) | Art. 589–592 TMK Nr. 4721 | Gerichtliche UYAP-Abfrage bei TAKBİS (Grundbuch) und allen Banken |
| 3. Erbschaftssteuer & Unbedenklichkeitsbescheinigung | Erbschaftssteuergesetz Nr. 7338 | Erbschaftssteuerfinanzämter Hisar & Rıhtım in Istanbul |
| 4. Grundbuchumschreibung (Tapu İntikali) & Auszahlung | Art. 705 TMK Nr. 4721 | Bezirks-Grundbuchamt Istanbul & Bankzentralen |
Gemäß Art. 20 Abs. 1 MÖHUK unterliegen in der Türkei gelegene Immobilien (unbewegliches Vermögen) zwingend dem türkischen Erbrecht (TMK Nr. 4721), während für bewegliches Nachlassvermögen (wie Bankguthaben) das Heimatrecht des Erblassers maßgeblich ist.
Ausländische Erbscheine werden von türkischen Grundbuchämtern und Banken nicht unmittelbar vollzogen, sondern dienen als Beweisurkunde (mit Apostille und beglaubigter Übersetzung), um beim Zivilfriedensgericht Istanbul den verbindlichen türkischen Erbschein (Veraset İlamı) zu erwirken.
Weitere Rechtsgebiete in Istanbul: Anwalt in Istanbul | Immobilienanwalt in Istanbul | Familien- & Scheidungsanwalt in Istanbul