Internationale Ehescheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten und die Auseinandersetzung von Immobilienvermögen in Istanbul richten sich nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch Nr. 4721 (TMK) und dem Gesetz über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht Nr. 5718 (MÖHUK). Kalem Law Office unter der Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) vertritt Mandanten vor den Familiengerichten in Istanbul (Çağlayan, Kartal, Bakırköy und Büyükçekmece).
| Familienrechtliches Verfahren | Rechtsgrundlage | Verfahrensablauf in Istanbul |
|---|---|---|
| Einvernehmliche Scheidung (Anlaşmalı Boşanma) | Art. 166 Abs. 3 TMK (mind. 1 Ehejahr) | Scheidungsfolgenvereinbarung & Abschluss in einem einzigen Gerichtstermin |
| Streitige Scheidung & Unterhalt (Çekişmeli) | Art. 161–166 & 174–182 TMK | Vollständige Prozessführung per Spezialvollmacht mit Lichtbild |
| Güterrechtlicher Ausgleich (Mal Rejimi) | Art. 202–241 TMK (50 % Errungenschaftsanteil) | Einstweilige Verfügung (İhtiyati Tedbir) auf Immobilien und Bankkonten |
| Anerkennung deutscher/ausländischer Scheidungsurteile | Art. 50–59 MÖHUK & Art. 27/A Gesetz Nr. 5490 | Gerichtliche Anerkennung (Tanıma/Tenfiz) ohne persönliche Anreise |
Wenn ein Ehepartner nicht bei der gemeinsamen behördlichen Registrierung mitwirkt, führen wir vor dem Familiengericht Istanbul das Anerkennungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz nach Art. 50–59 MÖHUK) anhand des rechtskräftigen, apostillierten Scheidungsurteils vollständig per Vollmacht durch.
Durch Eintragung eines Familienwohnungsvermerks (Aile Konutu Şerhi nach Art. 194 TMK) beim Grundbuchamt Istanbul wird jede Veräußerung oder Belastung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung gesperrt.
Weitere Rechtsgebiete in Istanbul: Anwalt in Istanbul | Erbrechtsanwalt in Istanbul | Immobilienanwalt in Istanbul