Anträge auf Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit in Istanbul werden nach dem Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 bei der Provinzdirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (İstanbul İl Nüfus ve Vatandaşlık Müdürlüğü) eingereicht. Kalem Law Office unter der Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) betreut Antragsteller bei sämtlichen Einbürgerungswegen sowie bei Anfechtungsklagen vor den Verwaltungsgerichten.
| Einbürgerungsweg in Istanbul | Rechtsgrundlage (Gesetz Nr. 5901) | Voraussetzungen & Verfahren |
|---|---|---|
| Ordentliche Einbürgerung durch Aufenthalt | Art. 11 Gesetz Nr. 5901 | 5 Jahre ununterbrochener anrechenbarer Aufenthalt (Arbeits-, Familien- oder Immobilien-Ikamet) |
| Außerordentliche Einbürgerung durch Investition | Art. 12 Abs. 1 lit. b & Art. 20 DVO | Immobilienkauf ab $400.000 oder Kapitalinvestition ab $500.000 mit 3-jähriger Haltefrist |
| Einbürgerung durch Ehe | Art. 16 Gesetz Nr. 5901 | Mindestens 3 Jahre bestehende Ehe mit einem türkischen Staatsbürger in familiärer Gemeinschaft |
| Anfechtungsklage bei Ablehnung | İYUK Nr. 2577 (60-Tage-Frist) | Verwaltungsgerichtliche Überprüfung unbegründeter Ablehnungsbescheide |
Nein. Touristische Aufenthaltserlaubnisse (Art. 31 Abs. 1 lit. e YUKK) zählen nicht für die fünfjährige Einbürgerungsfrist. Angerechnet werden Arbeitsgenehmigungen, Familienaufenthaltstitel und Aufenthaltstitel auf Basis von Wohneigentum.
Nach dem Verwaltungsprozessgesetz Nr. 2577 (İYUK) muss innerhalb von 60 Tagen ab förmlicher Zustellung des Ablehnungsbescheids Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Weitere Rechtsgebiete in Istanbul: Anwalt in Istanbul | Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition ($400.000) | Immobilienanwalt in Istanbul