Firmengründung in der Türkei: Rechtsformen, Ablauf und Handelsregister

Firmengründung in der Türkei: Rechtsformen, Ablauf und Handelsregister

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Firmengründung in der Türkei: Rechtsformen, Ablauf und Handelsregister

Unternehmensgründung in der Türkei nach dem Handelsgesetzbuch (TTK Nr. 6102)

Auf Grundlage des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 und des Türkischen Handelsgesetzbuches (TTK Nr. 6102) können ausländische natürliche und juristische Personen in der Türkei Gesellschaften mit 100 % ausländischem Kapital gründen. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya / Antalya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) begleitet internationale Unternehmer von der Wahl der Gesellschaftsform bis zur vollständigen Handelsregistereintragung und laufenden Corporate-Governance-Beratung.

Wahl der passenden Rechtsform: Limited Şirket (GmbH) vs. Anonim Şirket (AG)

  • Limited Şirket (Ltd. Şti. – TTK Art. 573 ff.): Die am häufigsten gewählte Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Immobilien, Bauwesen, Handel, Tourismus und Dienstleistungen. Gründung ab einem Gesellschafter; Übertragungen von Geschäftsanteilen erfordern eine notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung.
  • Anonim Şirket (A.Ş. – TTK Art. 329 ff.): Die türkische Aktiengesellschaft eignet sich besonders für größere Investitionsvorhaben, Joint Ventures und Holdingstrukturen und bietet Vorteile bei der steuerfreien Veräußerung von Aktien nach zweijähriger Haltedauer sowie bei der Haftungsstruktur des Verwaltungsrats (Yönetim Kurulu).

Ablauf der Registrierung über MERSİS, Steuernummer und Arbeitserlaubnis

Wir erstellen die zweisprachige Satzung (Esas Sözleşme) im zentralen elektronischen Handelsregistersystem MERSİS, übernehmen die Anmeldung bei der zuständigen Handelskammer (in Alanya: ALTSO), die steuerliche Registrierung beim Finanzamt, die Eröffnung von Geschäftskonten sowie die Beantragung von Arbeitserlaubnissen (Çalışma İzni nach Gesetz Nr. 6735) für ausländische Geschäftsführer. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Vertretung per Vollmacht (Vekaletname) und Prozessführung durch Kalem Law Office

Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sämtliche rechtlichen Schritte in der Türkei über eine bei einem Notar (mit Haager Apostille) oder bei einem türkischen Generalkonsulat beurkundete Spezialvollmacht (Vekaletname) abwickeln lassen, ohne für Gerichtstermine oder Behördengänge persönlich anreisen zu müssen. Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) und das Team von Kalem Law Office am Standort Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya, direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya) gewährleisten eine transparente Honorargestaltung nach den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer Antalya, regelmäßige schriftliche Sachstandsberichte in deutscher und englischer Sprache sowie die unmittelbare elektronische Prozessführung über das nationale türkische Justizinformationssystem UYAP und das Grundbuchsystem TAKBİS.

Wie erteile ich Kalem Law Office eine rechtsgültige Vollmacht aus dem Ausland?

Wir übersenden Ihnen den exakt auf Ihr Rechtsgebiet abgestimmten Vollmachtsentwurf zweisprachig; nach Unterzeichnung beim türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung können wir sofort vor allen türkischen Gerichten und Behörden für Sie tätig werden.

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