Auf Grundlage des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 und des Türkischen Handelsgesetzbuches (TTK Nr. 6102) können ausländische natürliche und juristische Personen in der Türkei Gesellschaften mit 100 % ausländischem Kapital gründen. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya / Antalya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) begleitet internationale Unternehmer von der Wahl der Gesellschaftsform bis zur vollständigen Handelsregistereintragung und laufenden Corporate-Governance-Beratung.
Wir erstellen die zweisprachige Satzung (Esas Sözleşme) im zentralen elektronischen Handelsregistersystem MERSİS, übernehmen die Anmeldung bei der zuständigen Handelskammer (in Alanya: ALTSO), die steuerliche Registrierung beim Finanzamt, die Eröffnung von Geschäftskonten sowie die Beantragung von Arbeitserlaubnissen (Çalışma İzni nach Gesetz Nr. 6735) für ausländische Geschäftsführer. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.
Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sämtliche rechtlichen Schritte in der Türkei über eine bei einem Notar (mit Haager Apostille) oder bei einem türkischen Generalkonsulat beurkundete Spezialvollmacht (Vekaletname) abwickeln lassen, ohne für Gerichtstermine oder Behördengänge persönlich anreisen zu müssen. Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) und das Team von Kalem Law Office am Standort Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya, direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya) gewährleisten eine transparente Honorargestaltung nach den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer Antalya, regelmäßige schriftliche Sachstandsberichte in deutscher und englischer Sprache sowie die unmittelbare elektronische Prozessführung über das nationale türkische Justizinformationssystem UYAP und das Grundbuchsystem TAKBİS.
Wir übersenden Ihnen den exakt auf Ihr Rechtsgebiet abgestimmten Vollmachtsentwurf zweisprachig; nach Unterzeichnung beim türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung können wir sofort vor allen türkischen Gerichten und Behörden für Sie tätig werden.