Türkisches Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigungsschutz und Abfindung

Türkisches Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigungsschutz und Abfindung

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Türkisches Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigungsschutz und Abfindung

Arbeitsrecht und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in der Türkei

Das individuelle Arbeitsrecht in der Türkei wird maßgeblich durch das Türkische Arbeitsgesetz Nr. 4857 (İş Kanunu), das Obligationengesetzbuch Nr. 6098 (TBK) sowie das Arbeitsgerichtsgesetz Nr. 7036 bestimmt, während die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger dem Internationalen Arbeitskräftegesetz Nr. 6735 (Uluslararası İşgücü Kanunu) unterliegt. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya / Antalya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) berät Arbeitgeber, Hotel- und Bauunternehmen sowie leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Abfindung und obligatorische Mediation

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Compliance: Ausarbeitung rechtssicherer unbefristeter und befristeter Arbeitsverträge, Geheimhaltungs- und Wettbewerbsverbotsklauseln sowie Betriebsordnungen nach Arbeitsgesetz Nr. 4857.
  • Kündigungsschutzklagen (İşe İade Davası) und gesetzliche Abfindungen: Vertretung bei Ansprüchen auf Dienstaltersabfindung (Kıdem Tazminatı), Kündigungsfristentschädigung (İhbar Tazminatı), Überstundenvergütung (Fazla Mesai) sowie Wiedereinstellungsklagen nach Art. 18–21 Arbeitsgesetz Nr. 4857.
  • Obligatorische Arbeitsrechtsmediation (Zorunlu Arabuluculuk): Gemäß Art. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes Nr. 7036 ist vor jeder arbeitsgerichtlichen Klage ein Mediationsverfahren durchzuführen, in dem wir unsere Mandanten vertreten.
  • Arbeitserlaubnis für Ausländer (Çalışma İzni nach Gesetz Nr. 6735): Beantragung von Arbeitserlaubnissen beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit sowie Anfechtung von Bußgeldern wegen unerlaubter Beschäftigung. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Vertretung per Vollmacht (Vekaletname) und Prozessführung durch Kalem Law Office

Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sämtliche rechtlichen Schritte in der Türkei über eine bei einem Notar (mit Haager Apostille) oder bei einem türkischen Generalkonsulat beurkundete Spezialvollmacht (Vekaletname) abwickeln lassen, ohne für Gerichtstermine oder Behördengänge persönlich anreisen zu müssen. Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) und das Team von Kalem Law Office am Standort Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya, direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya) gewährleisten eine transparente Honorargestaltung nach den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer Antalya, regelmäßige schriftliche Sachstandsberichte in deutscher und englischer Sprache sowie die unmittelbare elektronische Prozessführung über das nationale türkische Justizinformationssystem UYAP und das Grundbuchsystem TAKBİS.

Wie erteile ich Kalem Law Office eine rechtsgültige Vollmacht aus dem Ausland?

Wir übersenden Ihnen den exakt auf Ihr Rechtsgebiet abgestimmten Vollmachtsentwurf zweisprachig; nach Unterzeichnung beim türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung können wir sofort vor allen türkischen Gerichten und Behörden für Sie tätig werden.

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