Familienrechtliche Angelegenheiten in der Türkei werden durch das Zweite Buch des Türkischen Zivilgesetzbuches (Türk Medeni Kanunu – TMK Nr. 4721, Art. 118–494) sowie bei binationalen Ehen durch das Gesetz über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK Nr. 5718, Art. 13–20) geregelt. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya / Antalya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) vertritt Mandanten vor den türkischen Familiengerichten (Aile Mahkemesi).
Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sämtliche rechtlichen Schritte in der Türkei über eine bei einem Notar (mit Haager Apostille) oder bei einem türkischen Generalkonsulat beurkundete Spezialvollmacht (Vekaletname) abwickeln lassen, ohne für Gerichtstermine oder Behördengänge persönlich anreisen zu müssen. Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) und das Team von Kalem Law Office am Standort Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya, direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya) gewährleisten eine transparente Honorargestaltung nach den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer Antalya, regelmäßige schriftliche Sachstandsberichte in deutscher und englischer Sprache sowie die unmittelbare elektronische Prozessführung über das nationale türkische Justizinformationssystem UYAP und das Grundbuchsystem TAKBİS.
Wir übersenden Ihnen den exakt auf Ihr Rechtsgebiet abgestimmten Vollmachtsentwurf zweisprachig; nach Unterzeichnung beim türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung können wir sofort vor allen türkischen Gerichten und Behörden für Sie tätig werden.