Türkisches Familien- und Scheidungsrecht für Ausländer

Türkisches Familien- und Scheidungsrecht für Ausländer

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Türkisches Familien- und Scheidungsrecht für Ausländer

Internationales und Türkisches Familienrecht (TMK Nr. 4721 & MÖHUK Nr. 5718)

Familienrechtliche Angelegenheiten in der Türkei werden durch das Zweite Buch des Türkischen Zivilgesetzbuches (Türk Medeni Kanunu – TMK Nr. 4721, Art. 118–494) sowie bei binationalen Ehen durch das Gesetz über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK Nr. 5718, Art. 13–20) geregelt. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya / Antalya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) vertritt Mandanten vor den türkischen Familiengerichten (Aile Mahkemesi).

Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Güterrecht in der Türkei

  • Einvernehmliche und streitige Scheidung (TMK Art. 161–166): Gestaltung rechtssicherer Scheidungsvereinbarungen (Anlaşmalı Boşanma Protokolü) zur raschen Scheidung in einer Sitzung oder Prozessführung in streitigen Scheidungsverfahren einschließlich Durchsetzung von materiellem und immateriellem Schadenersatz nach TMK Art. 174.
  • Elterliches Sorgerecht (Velayet) und Kindesunterhalt (Nafaka): Regelung des Sorgerechts und des internationalen Umgangsrechts nach dem Kindeswohlprinzip sowie Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.
  • Güterrechtliche Vermögensaufteilung (Mal Rejimi Tasfiyesi – TMK Art. 202 ff.): Durchsetzung von Zugewinn- und Wertbeteiligungsansprüchen (Katılma Alacağı) an in der Türkei gelegenen Immobilien und Bankkonten, gesichert durch vorläufige Grundbuchsperren (İhtiyati Tedbir und Aile Konutu Şerhi nach TMK Art. 194).
  • Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile (Tanıma ve Tenfiz – MÖHUK Art. 50–59): Anerkennung und Vollstreckbarerklärung deutscher und europäischer Scheidungsurteile in der Türkei per Vollmacht. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Vertretung per Vollmacht (Vekaletname) und Prozessführung durch Kalem Law Office

Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sämtliche rechtlichen Schritte in der Türkei über eine bei einem Notar (mit Haager Apostille) oder bei einem türkischen Generalkonsulat beurkundete Spezialvollmacht (Vekaletname) abwickeln lassen, ohne für Gerichtstermine oder Behördengänge persönlich anreisen zu müssen. Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) und das Team von Kalem Law Office am Standort Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya, direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya) gewährleisten eine transparente Honorargestaltung nach den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer Antalya, regelmäßige schriftliche Sachstandsberichte in deutscher und englischer Sprache sowie die unmittelbare elektronische Prozessführung über das nationale türkische Justizinformationssystem UYAP und das Grundbuchsystem TAKBİS.

Wie erteile ich Kalem Law Office eine rechtsgültige Vollmacht aus dem Ausland?

Wir übersenden Ihnen den exakt auf Ihr Rechtsgebiet abgestimmten Vollmachtsentwurf zweisprachig; nach Unterzeichnung beim türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung können wir sofort vor allen türkischen Gerichten und Behörden für Sie tätig werden.

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