Als wirtschaftliches Zentrum der Türkei ist Istanbul der wichtigste Standort für internationale Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Handelsniederlassungen. Kalem Law Office unter der Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) berät ausländische Investoren und Unternehmen bei der Gesellschaftsgründung über das elektronische Registersystem MERSİS und die Handelskammer Istanbul (İTO), bei Unternehmenskäufen (M&A) sowie vor den Handelsgerichten Istanbul nach dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 (TTK).
| Rechtsform in Istanbul | Mindestkapital (TTK Nr. 6102) | Eintragung bei der İTO | Anteilsübertragung & Haftung |
|---|---|---|---|
| Limited Şirket (Ltd. Şti.) | 50.000 TRY (binnen 24 Monaten) | 3–5 Werktage per Vollmacht | Notarieller Abtretungsvertrag + Gesellschafterbeschluss (Art. 595 TTK) |
| Anonim Şirket (A.Ş.) | 250.000 TRY / 500.000 TRY | 4–6 Werktage inkl. Bankbestätigung | Formfreie Aktienübertragung; Steuervorteile nach 2 Jahren Haltedauer |
| Zweigniederlassung (Şube) | Zugewiesenes Niederlassungskapital | Bestellung eines in der Türkei ansässigen Vertreters | Rechtlich Teil der ausländischen Muttergesellschaft |
Ja. Mit einer apostillierten Gründungsvollmacht beantragen wir die türkischen Steuernummern, erstellen den Gesellschaftsvertrag in MERSİS und schließen die Eintragung bei der Handelskammer Istanbul (İTO) vollständig per Vollmacht ab.
Das gesetzliche Mindestkapital beträgt 50.000 TRY für eine Limited Şirket (Ltd. Şti.) und 250.000 TRY für eine Anonim Şirket (A.Ş.).
Gemäß Art. 35 Abs. 3 des Rechtsanwaltsgesetzes Nr. 1136 müssen alle Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital ab 1.250.000 TRY einen Rechtsanwalt auf Honorarbasis beschäftigen.
Weitere Rechtsgebiete in Istanbul: Anwalt in Istanbul | Gesellschafterverträge & Joint Ventures in Istanbul | Forderungseinzug & Insolvenzrecht in Istanbul