Anwalt für Insolvenzrecht und Forderungseinzug in Istanbul

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Anwalt für Insolvenzrecht und Forderungseinzug in Istanbul

Zahlungsausfälle im internationalen Handelsverkehr und drohende Unternehmensinsolvenzen in Istanbul erfordern schnelles prozessuales Handeln zur Sicherung vorhandener Vermögenswerte. Kalem Law Office unter der Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) vertritt ausländische Gläubiger, Exporteure, Banken und Unternehmen vor den Vollstreckungsämtern (İcra Müdürlükleri) sowie den Handelsgerichten in Istanbul (Çağlayan, Kartal, Bakırköy) nach dem türkischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz Nr. 2004 (İİK).

Zwangsvollstreckung, Arrest und Konkordat in Istanbul (Gesetz Nr. 2004 — İİK)

  • Dinglicher Arrest auf Bankkonten und Immobilien (İhtiyati Haciz — Art. 257–268 İİK): Bei fälligen Handelsforderungen, Schecks oder Wechseln erwirken wir beim zuständigen Handelsgericht in Istanbul kurzfristig einen vorläufigen Arrestbeschluss zur Sperrung sämtlicher Bankkonten und Grundbucheinträge über UYAP.
  • Widerspruchsaufhebungsklage (İtirazın İptali — Art. 67 İİK): Erhebt der Schuldner im Mahnverfahren binnen 7 Tagen Widerspruch, führen wir das obligatorische Mediationsverfahren (Art. 5/A TTK) und die anschließende Klage vor dem Handelsgericht einschließlich einer gesetzlichen Verzugsstrafe von mindestens 20 % (İcra İnkar Tazminatı).
  • Konkordatsverfahren (Konkordato — Art. 285–309 İİK i.d.F. des Gesetzes Nr. 7101): Nach Abschaffung des früheren Konkursaufschubs regelt das Konkordat die gerichtliche Schuldenrestrukturierung unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Konkordatskommissars.
Verfahrensart in Istanbul Rechtsgrundlage Zuständiges Organ in Istanbul Rechtsfolge
Vorläufiger Vermögensarrest (İhtiyati Haciz) Art. 257–268 İİK Handelsgerichte Istanbul (Çağlayan, Kartal, Bakırköy) Sofortige Konten- und Grundbuchsperre via UYAP
Klage auf Aufhebung des Widerspruchs Art. 67 İİK & Art. 5/A TTK Handelsgericht Istanbul nach Pflichtmediation Fortsetzung der Vollstreckung + mind. 20 % Strafschadensersatz
Regelinsolvenzklage (İflas Davası) Art. 154–181 İİK Handelsgericht am İTO-Firmensitz des Schuldners Eröffnung der Insolvenzmasse & Gläubigerausschuss
Gerichtliches Konkordat (Konkordato) Art. 285–309 İİK (Gesetz Nr. 7101) Handelsgericht Istanbul & Konkordatskommissar Vollstreckungsschutz & Gläubigerabstimmung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie schnell können Bankkonten eines türkischen Schuldners in Istanbul gepfändet werden?

Bei Vorlage fälligen Handelsrechnungen, Verträge, Schecks oder Wechsel kann beim Handelsgericht Istanbul ein vorläufiger Arrest (İhtiyati Haciz nach Art. 257 İİK) ohne vorherige Anhörung des Schuldners beantragt werden, sodass Konten und Immobilien binnen weniger Tage über UYAP gesperrt werden.

Was müssen ausländische Gläubiger tun, wenn ein Geschäftspartner in Istanbul Konkordat anmeldet?

Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb von 15 Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Konkordatskommissars schriftlich und mit Belegen anmelden (Art. 299 İİK), um ihr Stimmrecht im Gläubigerausschuss zu wahren.

Können Vermögensverschiebungen eines insolventen Schuldners angefochten werden?

Ja. Über die Gläubigeranfechtungsklage (Tasarrufun İptali Davası gemäß Art. 277–284 İİK) können unentgeltliche oder unter Wert erfolgte Immobilien- und Anteilsübertragungen rückgängig gemacht werden.

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