Anwalt für Aufenthaltsrecht und Abschiebungsschutz in Istanbul

Anwalt für Aufenthaltsrecht und Abschiebungsschutz in Istanbul

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Anwalt für Aufenthaltsrecht und Abschiebungsschutz in Istanbul

Ablehnungen von Aufenthaltserlaubnissen (İkamet İzni), Einreisesperren (Restriktionscodes) sowie Festnahmen an den Flughäfen Istanbul (IST/SAW) oder in den Abschiebezentren erfordern sofortiges anwaltliches Eingreifen unter Einhaltung strenger gesetzlicher Notfristen. Kalem Law Office unter der Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) vertritt ausländische Staatsangehörige vor der Provinzdirektion für Migrationsmanagement Istanbul und den Verwaltungsgerichten Istanbul nach dem Gesetz Nr. 6458 (YUKK).

Maßnahme der Migrationsbehörde Gesetzliche Grundlage Rechtsbehelf & Frist in Istanbul
Abschiebungsanordnung (Sınır Dışı Kararı) Art. 53 & 54 YUKK Nr. 6458 7 Tage — Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Istanbul (aufschiebende Wirkung)
Abschiebungshaft in Tuzla oder Çatalca (GGM) Art. 57 & 57/A YUKK Haftbeschwerde beim Friedensstrafrichter Istanbul (Sulh Ceza Hakimliği)
Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis (İkamet) Art. 31–47 YUKK & İYUK Nr. 2577 60 Tage — Klage vor dem Verwaltungsgericht Istanbul
Einreisesperren (Codes V-69, G-87, Ç-113/114) Art. 9 YUKK Nr. 6458 Antrag auf Aussetzung der Vollziehung & Löschungsklage per Vollmacht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Stoppt eine Klage beim Verwaltungsgericht Istanbul die drohende Abschiebung?

Ja. Gemäß Art. 53 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 6458 entfaltet die fristgerechte Erhebung der Anfechtungsklage innerhalb von 7 Tagen automatisch aufschiebende Wirkung, sodass der Betroffene bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht abgeschoben werden darf.

Wie kann ein Festgenommener aus dem Abschiebezentrum Tuzla oder Çatalca entlassen werden?

Unsere Rechtsanwälte besuchen den Betroffenen direkt im Rückführungszentrum (Tuzla, Çatalca oder Silivri), erheben die 7-Tage-Klage beim Verwaltungsgericht und beantragen beim zuständigen Friedensstrafrichter (Sulh Ceza Hakimliği) die Aufhebung der Abschiebungshaft gegen Meldeauflagen nach Art. 57/A YUKK.

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