Anwalt für Bauverzögerungen und Bauträgerstreitigkeiten in Avsallar und Konakli (Alanya)
Bauträgerstreitigkeiten und Bauverzögerungen in Avsallar und Konaklı
In den westlichen Küstenstadtteilen Alanyas – Avsallar (bekannt für den İncekum-Strand und große Ferienresidenzen) und Konaklı – wurden zahlreiche Neubauprojekte vom Plan weg (Off-Plan) an ausländische Käufer veräußert. Kommt es zu massiven Bauverzögerungen, einem Baustopp, der Verweigerung der Grundbuchübertragung (Tapu) oder der Übergabe ohne Wohnnutzungsgenehmigung (İskan), benötigen Käufer konsequenten gerichtlichen Rechtsschutz. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) mit Kanzleisitz gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) vertritt geschädigte Immobilienkäufer vor dem Verbrauchergericht (Alanya Tüketici Mahkemesi) und den Zivilgerichten Erster Instanz in Alanya.
Rechtsschutz nach Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 (TKHK) und Obligationengesetz Nr. 6098 (TBK)
Erwirbt eine natürliche Person eine Wohnimmobilie zu privaten Zwecken von einem Bauträger, greift der umfassende Schutz des türkischen Verbraucherschutzgesetzes Nr. 6502 (TKHK Art. 40–46 über Vorauszahlungs-Wohnungskäufe) sowie der Verzugsvorschriften des Obligationengesetzes Nr. 6098 (TBK Art. 123–125):
- Rückforderungsanspruch auch bei privatschriftlichen Verträgen: Selbst wenn mit dem Bauträger in Avsallar oder Konaklı lediglich ein privatschriftlicher Kaufvertrag (ohne notarielle Beurkundung) geschlossen wurde, hat der Käufer nach ständiger Rechtsprechung des türkischen Kassationshofs (Yargıtay) einen uneingeschränkten Anspruch auf vollständige Rückzahlung sämtlicher geleisteter Kaufpreiszahlungen nebst Zinsen und Wertausgleich.
- Gesetzliche Höchstfrist von 36 Monaten (TKHK Art. 44): Bei Vorauszahlungs-Wohnungskäufen darf die vertragliche Bau- und Übergabefrist 36 Monate nicht überschreiten; bei Überschreitung stehen dem Käufer gesetzliche Rücktritts- und Entschädigungsrechte zu.
Vertragsrücktritt, Kaufpreisrückforderung und vorläufiger dinglicher Arrest (İhtiyati Haciz)
Je nach Baufortschritt in Avsallar oder Konaklı und Bonität des Bauträgers setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten gezielt durch:
- Notarielle Inverzugsetzung (Noter İhtarnamesi): Zustellung einer formellen Fristsetzung über das Notariat Alanya nach TBK Art. 123–125 zur Geltendmachung von Vertragsstrafen (Cezai Şart) und Mietausfallentschädigung (Kira Kaybı).
- Rücktrittsklage und Kontenpfändung (İhtiyati Haciz): Bei stillstehenden Baustellen klagen wir auf Vertragsaufhebung und Rückzahlung des gesamten Kaufpreises und beantragen nach dem Vollstreckungsgesetz Nr. 2004 (İİK) einen vorläufigen Arrest (İhtiyati Haciz) auf Bankkonten, Fahrzeuge und unverkaufte Wohnungen des Bauträgers.
- Klage auf Grundbucheintragung (Tapu İptali ve Tescil Davası): Ist das Gebäude fertiggestellt und liegt ein notarieller Kaufvorvertrag vor, erwirken wir eine Grundbuchsperre (İhtiyati Tedbir) und die zwangsweise Übertragung des Tapu. Weitere Informationen unter Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Bauverzögerungen in Avsallar & Konaklı
Kann ich mein Geld zurückfordern, wenn der Kaufvertrag in Avsallar nicht beim Notar geschlossen wurde?
Ja. Nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (TBK) und dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 muss der Bauträger sämtliche erhaltenen Zahlungen vollständig zurückerstatten, auch wenn der Vertrag nur privatschriftlich unterzeichnet wurde.
Wie sichern Sie meine Forderung gegen eine drohende Insolvenz des Bauträgers ab?
Wir beantragen bei Klageerhebung vor den Gerichten in Alanya umgehend eine einstweilige Verfügung (İhtiyati Tedbir) im Grundbuch bzw. einen vorläufigen dinglichen Arrest (İhtiyati Haciz) auf das gesamte Gesellschaftsvermögen des Bauträgers.