Anwalt für Erbrecht und Nachlassabwicklung in Alanya

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Anwalt für Erbrecht und Nachlassabwicklung in Alanya

Türkisches Erbrecht für ausländische Immobilieneigentümer in Alanya

Tausende Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und ganz Europa besitzen Ferienwohnungen oder Villen in Alanya. Im Erbfall stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, nach welchem Recht die Immobilie in der Türkei vererbt wird. Gemäß Artikel 20 Abs. 1 des türkischen Gesetzes über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK Nr. 5718) gilt für unbewegliches Vermögen (Immobilien) in der Türkei zwingend das türkische Erbrecht (Grundsatz der lex rei sitae – Belegenheitsrecht), während für bewegliches Nachlassvermögen (z. B. Bankguthaben oder Fahrzeuge) das Heimatrecht des Erblassers maßgeblich ist. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) übernimmt die vollständige gerichtliche und steuerliche Nachlassabwicklung in Alanya.

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht (Saklı Pay – TMK Art. 506)

Das Türkische Zivilgesetzbuch (TMK Nr. 4721, Art. 495–682) regelt die gesetzlichen Erbquoten und den Pflichtteilsschutz:

  • Erben erster Ordnung (TMK Art. 495 & 499): Kinder und Nachkommen des Erblassers erben zu gleichen Teilen. Hinterlässt der Erblasser einen überlebenden Ehegatten und Kinder, erhält der Ehegatte 1/4 des Nachlasses und die Kinder teilen sich 3/4.
  • Pflichtteilsrecht (Saklı Pay nach TMK Art. 506): Das türkische Erbrecht schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Der Pflichtteil beträgt für Nachkommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils und für den überlebenden Ehegatten (neben Nachkommen oder Eltern) den vollen gesetzlichen Erbteil. Verletzen Verfügungen von Todes wegen diese Quoten, setzen wir die Herabsetzungsklage (Tenkis Davası nach TMK Art. 560) vor den Zivilgerichten in Alanya durch.

Beantragung des türkischen Erbscheins (Veraset İlamı) und Grundbuchumschreibung (İntikal)

Ein deutscher oder europäischer Erbschein (bzw. ein Europäisches Nachlasszeugnis) reicht für die direkte Umschreibung einer Immobilie beim Grundbuchamt Alanya (Alanya Tapu Müdürlüğü) nicht aus. Da ein Auslandsbezug vorliegt, dürfen türkische Notare keinen Erbschein ausstellen; zuständig ist ausschließlich das Zivilfriedensgericht Alanya (Alanya Sulh Hukuk Mahkemesi) nach TMK Art. 598:

  1. Gerichtliches Erbscheinsverfahren (Mirasçılık Belgesi / Veraset İlamı): Auf Basis der apostillierten und beglaubigt übersetzten Sterbe-, Geburts- und Heiratsurkunden bzw. des ausländischen Erbscheins erwirkt Rechtsanwalt Enes Nergiz das türkische Erbscheinsurteil beim Friedensgericht Alanya.
  2. Erbschaftsteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi): Einreichung der Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt Alanya (Alanya Vergi Dairesi) und Einholung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (İlişiksizlik Belgesi).
  3. Grundbuchumschreibung (Tapu İntikali): Eintragung der Erben als neue Eigentümer im Grundbuchamt Alanya – per Vollmacht komplett ohne persönliche Anreise der Erben. Zudem beraten wir Eigentümer bei der Errichtung formwirksamer öffentlicher Testamente (Resmi Vasiyetname nach TMK Art. 532) vor dem Notariat Alanya. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Erbrecht in Alanya

Wird ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis in Alanya direkt akzeptiert?

Für die Grundbuchumschreibung einer Immobilie in Alanya verlangt das türkische Recht zwingend einen vom türkischen Zivilfriedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) nach TMK Art. 598 ausgestellten türkischen Erbschein (Veraset İlamı), wobei der apostillierte deutsche Erbschein als wichtiges Beweismittel dient.

Müssen die Erben für die Grundbuchumschreibung persönlich nach Alanya reisen?

Nein. Mit einer apostillierten anwaltlichen Vollmacht führt Rechtsanwalt Enes Nergiz das gerichtliche Erbscheinsverfahren, die Erbschaftsteuerabwicklung und die Umschreibung der Tapu-Urkunde vollständig in Ihrer Abwesenheit durch.

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