Die Vererbung von Immobilien (Villen, Apartments sowie im Grundbuch registrierten Kaufverträgen) und Bankguthaben in Kyrenia (Girne), Iskele, Famagusta (Gazimağusa) und Nikosia (Lefkoşa) richtet sich nach dem Testaments- und Erbschaftsgesetz (Wills and Succession Law, Cap. 195) sowie dem Gesetz über die Nachlassverwaltung (Administration of Estates Law, Cap. 189) der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ). Da für unbewegliches Vermögen zwingend das Belegenheitsrecht (lex rei sitae) gilt, ist für jede Eigentumsumschreibung (Koçan) ein gerichtliches Nachlassverfahren (Tereke İdaresi / Probate) beim zuständigen Bezirksgericht erforderlich.
Unsere Kanzlei vertritt Testamentsvollstrecker (Executors) und gesetzliche Erben bei der Beantragung des Testamentsvollstreckerzeugnisses (Grant of Probate) oder des Nachlassverwaltungsbeschlusses (Letters of Administration), der Erstellung des Nachlassverzeichnisses, der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Umschreibung des Koçan im Grundbuch.