Anwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Alanya: Firmengründung
Firmengründung und Gesellschaftsrecht für ausländische Investoren in Alanya
Gemäß dem türkischen Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 genießen ausländische Unternehmer in der Türkei volle Gleichbehandlung mit inländischen Investoren: Eine Gesellschaft in Alanya kann zu 100 % mit ausländischem Kapital und ohne türkischen Mitgesellschafter gegründet werden. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu – TTK Nr. 6102). Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) mit Kanzleisitz gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) berät und vertritt Unternehmen bei der Gesellschaftsgründung, Vertragsgestaltung und vor den Handelsgerichten.
Rechtsformen nach TTK Nr. 6102: Limited Şirket (GmbH) und Anonim Şirket (AG)
Für operative Unternehmen, Bauträger, Tourismusbetriebe, Handelsgesellschaften und Immobilieninvestoren in Alanya stehen vor allem zwei Kapitalgesellschaftsformen im Vordergrund:
- Limited Şirket (Ltd. Şti. – vergleichbar der deutschen GmbH, TTK Art. 573 ff.): Gründung bereits ab einem einzigen Gesellschafter möglich. Die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags (Esas Sözleşme), die Bestellung der Geschäftsführer (Müdürler) und Anteilsübertragungen (Hisse Devri, die zwingend der notariellen Beurkundung und Eintragung im Handelsregister Alanya bedürfen) werden über das zentrale Registerportal MERSİS und die Industrie- und Handelskammer Alanya (ALTSO) abgewickelt.
- Anonim Şirket (A.Ş. – Aktiengesellschaft, TTK Art. 329 ff.): Ideal für größere Investitionsprojekte, Joint Ventures und Holdingstrukturen, mit flexiblerer Übertragbarkeit von Namens- und Inhaberaktien sowie Haftungsprivilegien für nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder (Yönetim Kurulu).
Handelsverträge, laufende Rechtsberatung und Arbeitserlaubnis (Gesetz Nr. 6735)
Unsere Kanzlei begleitet den gesamten Gründungs- und Geschäftsprozess in Alanya:
- Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags in MERSİS, Registrierung bei der Handelskammer Alanya (ALTSO), Beantragung der Gesellschaftssteuernummer beim Finanzamt Alanya, Erstellung der Unterschriftenzirkulare (İmza Sirküleri) und Begleitung bei der Kontoeröffnung.
- Gestaltung zweisprachiger Handels-, Liefer-, Bauwerk-, Franchise- und Geheimhaltungsverträge (NDA) nach TBK Nr. 6098 und TTK Nr. 6102.
- Beantragung von Arbeitserlaubnissen (Çalışma İzni) für ausländische Gesellschafter, Geschäftsführer und Fachkräfte nach dem Internationalen Arbeitskräftegesetz Nr. 6735. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Firmengründung in Alanya
Benötige ich als Ausländer einen türkischen Partner, um eine GmbH (Limited Şirket) in Alanya zu gründen?
Nein. Nach dem Auslandsinvestitionsgesetz Nr. 4875 und dem Handelsgesetzbuch TTK Nr. 6102 können ausländische natürliche oder juristische Personen 100 % der Gesellschaftsanteile halten und alleiniger Geschäftsführer sein.
Kann die Firmengründung in Alanya per Vollmacht durchgeführt werden?
Ja. Mit einer apostillierten Gründungsvollmacht erledigt Rechtsanwalt Enes Nergiz die komplette Eintragung über MERSİS, die Anmeldung bei der Handelskammer Alanya (ALTSO) und beim Finanzamt Alanya.