Anwalt für Mietrecht und Mieterkündigung in Alanya

Anwalt für Mietrecht und Mieterkündigung in Alanya

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Anwalt für Mietrecht und Mieterkündigung in Alanya

Türkisches Mietrecht und Schutz für Immobilieneigentümer in Alanya

Das Wohn- und Gewerbemietrecht in der Türkei ist in den Artikeln 299 bis 356 des Türkischen Obligationengesetzes (TBK Nr. 6098) streng mieterfreundlich geregelt. Ausländische Eigentümer von Wohnungen und Villen in Alanya gehen häufig irrtümlich davon aus, dass ein auf ein Jahr befristeter Mietvertrag mit Ablauf der Laufzeit automatisch endet. Gemäß TBK Art. 347 verlängert sich ein Wohnraummietvertrag jedoch automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Mieter mindestens 15 Tage vor Vertragsende kündigt; der Vermieter kann ohne gesetzlichen Kündigungsgrund erst nach Ablauf einer zehnjährigen Verlängerungsperiode ordentlich kündigen. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) mit Kanzleisitz gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) vertritt Vermieter und Investoren vor dem Zivilfriedensgericht Alanya (Alanya Sulh Hukuk Mahkemesi) und den Vollstreckungsämtern.

Gesetzliche Gründe für eine Räumungsklage (Tahliye Davası) in Alanya

  • Räumung wegen Zahlungsverzugs (TBK Art. 315 & İİK Art. 269): Zahlt der Mieter die Miete oder das Hausgeld (Aidat) nicht, leiten wir über das Vollstreckungsamt Alanya (Alanya İcra Dairesi) ein kombiniertes Zahlungs- und Räumungsverfahren (Örnek No. 13) ein. Begleicht der Mieter die Rückstände nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, erwirken wir vor dem Vollstreckungsgericht Alanya (İcra Hukuk Mahkemesi) den Räumungsbeschluss sowie die Konten- und Vermögenspfändung. Zudem berechtigen zwei berechtigte schriftliche Abmahnungen innerhalb eines Mietjahres zur Räumungsklage nach TBK Art. 352 Abs. 2.
  • Schriftliche Räumungsverpflichtung (Tahliye Taahhütnamesi – TBK Art. 352 Abs. 1): Das wirksamste Instrument für Vermieter in Alanya ist eine nach Einzug und Schlüsselübergabe separat datierte und unterzeichnete Räumungsverpflichtungserklärung des Mieters. Räumt der Mieter zum vereinbarten Termin nicht, muss innerhalb von einem Monat die Zwangsvollstreckung oder Klage eingeleitet werden.
  • Eigenbedarfskündigung durch Vermieter oder Immobilienkäufer (TBK Art. 350 & 351): Benötigt der Vermieter oder ein neuer Erwerber der Wohnung in Alanya die Immobilie nachweislich für sich selbst, seinen Ehegatten, Kinder oder Eltern als Wohnsitz, kann auf Eigenbedarf gekündigt werden. Nach TBK Art. 351 muss ein Käufer dem bestehenden Mieter innerhalb von einem Monat nach der Grundbuchübertragung (Tapu) eine notarielle Mitteilung zustellen.

Obligatorische Mediation (Zorunlu Arabuluculuk) und Mietanpassungsklagen

Vor der Erhebung einer mietrechtlichen Klage vor dem Zivilfriedensgericht Alanya ist die Durchführung eines obligatorischen Mediationsverfahrens (Zorunlu Arabuluculuk) gesetzliche Prozessvoraussetzung. Darüber hinaus vertreten wir Eigentümer bei Mietfeststellungsklagen (Kira Tespit Davası nach TBK Art. 344) nach fünfjähriger Mietdauer, um die Miete an das aktuelle Marktniveau in Alanya anzupassen. Besuchen Sie unsere Seiten Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Mietrecht in Alanya

Darf der Vermieter bei Mietrückständen das Türschloss austauschen oder Strom und Wasser abstellen?

Nein. Eigenmächtige Besitzstörungen sind nach türkischem Strafrecht strafbar. Die Räumung darf ausschließlich über das Vollstreckungsamt Alanya und die zuständigen Gerichte erfolgen.

Wie lange dauert eine Räumung über das Vollstreckungsamt bei Nichtzahlung der Miete?

Über das beschleunigte Verfahren nach İİK Art. 269 (Örnek Nr. 13) muss der Mieter binnen 30 Tagen zahlen; andernfalls kann unmittelbar beim Vollstreckungsgericht Alanya die Zwangsräumung beantragt werden.

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