Anwalt für Stadterneuerung (Gesetz Nr. 6306 — Kentsel Dönüşüm) und Gebäude-Neubau in Istanbul

Anwalt für Stadterneuerung (Gesetz Nr. 6306 — Kentsel Dönüşüm) und Gebäude-Neubau in Istanbul

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Anwalt für Stadterneuerung (Gesetz Nr. 6306 — Kentsel Dönüşüm) und Gebäude-Neubau in Istanbul

Im Rahmen der türkischen Stadterneuerung (Kentsel Dönüşüm nach Gesetz Nr. 6306) werden in Istanbul (insbesondere in Kadıköy, Bakırköy, Şişli, Beşiktaş und Fatih) fortlaufend ältere Wohngebäude abgerissen und neu errichtet. Nach der Gesetzesreform Nr. 7471 genügt für den Neubauvertrag eine einfache Mehrheit von 50 %+1 der Miteigentumsanteile; Eigentümer, die dem Vertrag nicht binnen 15 Tagen beitreten, riskieren die Zwangsversteigerung ihres Anteils. Kalem Law Office unter der Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) vertritt ausländische Eigentümer per Vollmacht in Eigentümerversammlungen, vor Notaren und Gerichten in Istanbul.

Verfahrensstufe (Gesetz Nr. 6306) Gesetzliche Frist Anwaltliche Schutzmaßnahme
Risikogebäude-Feststellung (Riskli Yapı) 15 Tage Einspruch / 30 Tage Klage Prüfung des Erdbebengutachtens & Klage vor dem Verwaltungsgericht Istanbul
50%+1-Mehrheitsbeschluss (Salt Çoğunluk) 15 Tage Beitrittsfrist Vertragsbeitritt unter Rechtsvorbehalt (İhtirazi Kayıt) zum Schutz vor Versteigerung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann meine Wohnung in Istanbul zwangsversteigert werden, wenn ich im Ausland lebe und den Neubauvertrag nicht rechtzeitig unterschreibe?

Ja. Nach Art. 6 des Gesetzes Nr. 6306 wird der Miteigentumsanteil eines Eigentümers, der dem mit 50%+1-Mehrheit beschlossenen Bauvertrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung beitritt, versteigert. Durch Bevollmächtigung unserer Kanzlei wahren wir sämtliche Fristen und verhandeln Ihren Bauträgervertrag.

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