Anwalt für türkische Staatsbürgerschaft durch Investition in Alanya

Anwalt für türkische Staatsbürgerschaft durch Investition in Alanya

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Anwalt für türkische Staatsbürgerschaft durch Investition in Alanya

Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestition in Alanya (TVK Nr. 5901)

Gemäß Artikel 12 Abs. 1 lit. b des Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 5901 (Türk Vatandaşlığı Kanunu – TVK) und Artikel 20 der Durchführungsverordnung können ausländische Investoren, die in der Türkei Immobilien im Gesamtwert von mindestens 400.000 US-Dollar erwerben, im beschleunigten Verfahren die türkische Staatsbürgerschaft für sich selbst, ihren Ehegatten sowie alle minderjährigen Kinder unter 18 Jahren erlangen. Da bereits kleinste formelle Fehler bei der Eigentümerkette, der Banküberweisung oder der Devisenbescheinigung zur Ablehnung durch das Grundbuchamt führen, begleitet Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) das gesamte Investitions- und Einbürgerungsverfahren von der Objektauswahl bis zur Aushändigung der türkischen Reisepässe.

Zwingende rechtliche Voraussetzungen für Immobilien in Alanya

Nicht jede Immobilie in Alanya ist für das Staatsbürgerschaftsprogramm zugelassen. Unsere Kanzlei prüft vor Vertragsabschluss sämtliche Kriterien nach TVK Nr. 5901 und Grundbuchgesetz Nr. 2644:

  • Eigentümerkette und Staatsangehörigkeit des Verkäufers: Der Verkäufer muss türkischer Staatsangehöriger oder eine Gesellschaft mit türkischem Kapital sein. Das Objekt darf innerhalb der letzten drei Jahre keinem ausländischen Staatsangehörigen gehört haben und noch nie zuvor für einen Staatsbürgerschaftsantrag genutzt worden sein.
  • Offizielles SPK-Wertgutachten (Değerleme Raporu): Sowohl der durch ein SPK-lizenziertes Gutachterinstitut über TADEBİS-WebTapu ermittelte Marktwert als auch der im Tapu ausgewiesene Kaufpreis und der Überweisungsbetrag müssen mindestens 400.000 USD betragen.
  • Devisenankaufsbescheinigung der Zentralbank (Döviz Alım Belgesi – DAB): Der gesamte Investitionsbetrag muss vor der Grundbuchübertragung über eine türkische Bank in Türkische Lira konvertiert und mit dem ausdrücklichen Vermerk nach Art. 20 der Staatsangehörigkeitsverordnung im DAB-Zertifikat sowie den Bankbelegen (Dekont) dokumentiert werden.
  • Dreijährige Veräußerungssperre (3 Yıl Satılamaz Şerhi): Im Grundbuch Alanya wird die Verpflichtung eingetragen, die Immobilie für die Dauer von drei Jahren nicht zu veräußern.

Verfahrensablauf: Konformitätsbescheinigung, Investoren-İkamet und Einbürgerung

Nach der Grundbuchübertragung erwirken wir die amtliche Konformitätsbescheinigung (Uygunluk Belgesi) der Grundbuchdirektion, beantragen die Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis für Investoren nach Art. 31 Abs. 1 lit. j Ausländergesetz Nr. 6458 (YUKK) – die auch in ansonsten gesperrten Stadtteilen Alanyas wie Mahmutlar oder Kargıcak erteilt wird – und reichen das vollständige Staatsbürgerschaftsdossier für die gesamte Familie ein. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur türkischen Staatsbürgerschaft in Alanya

Kann ich mehrere Wohnungen in Alanya kombinieren, um die Schwelle von 400.000 USD zu erreichen?

Ja. Sie können mehrere Wohn- oder Gewerbeeinheiten in Alanya erwerben, sofern die Summe der SPK-Gutachtenwerte, der DAB-Bescheinigungen und der Grundbuchwerte mindestens 400.000 USD erreicht und für alle Objekte die dreijährige Verkaufssperre eingetragen wird.

Erhalten auch mein Ehepartner und meine Kinder die türkische Staatsbürgerschaft?

Ja. Nach TVK Nr. 5901 Art. 12 erstreckt sich der Antrag des Hauptinvestors automatisch auf den gesetzlichen Ehegatten und alle zum Antragszeitpunkt unter 18-jährigen Kinder.

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