In einer international geprägten Stadt wie Alanya betreffen familienrechtliche Streitigkeiten sehr häufig binationale Ehen oder ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz und Immobilienbesitz an der Türkischen Riviera. Bei Scheidungen mit Auslandsbezug bestimmt sich das anwendbare Recht nach Artikel 14 des türkischen Gesetzes über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK Nr. 5718) in Verbindung mit den Artikeln 161 bis 166 des Türkischen Zivilgesetzbuches (TMK Nr. 4721). Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) mit Kanzleisitz direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) vertritt Mandanten vor den Familiengerichten in Alanya (Alanya Aile Mahkemesi) in deutscher, englischer und türkischer Sprache.
Das türkische Familienrecht unterscheidet zwei grundlegende Verfahrensarten vor dem Familiengericht Alanya:
Bei Entscheidungen über das elterliche Sorgerecht (Velayet) und das Umgangsrecht orientiert sich das Familiengericht Alanya ausschließlich am Kindeswohl; zudem bearbeiten wir Fälle internationaler Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen. Im Rahmen der güterrechtlichen Vermögensauseinandersetzung (Mal Rejimi Tasfiyesi) gilt nach TMK Art. 202 ff. als gesetzlicher Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung (Edinilmiş Mallara Katılma Rejimi). Um zu verhindern, dass während des Verfahrens Wohnungen oder Fahrzeuge in Alanya veräußert werden, erwirken wir umgehend eine gerichtliche Verfügungsbeschränkung im Grundbuch (İhtiyati Tedbir bzw. Aile Konutu Şerhi nach TMK Art. 194).
Wurde eine Ehe bereits durch ein deutsches, österreichisches oder schweizerisches Gericht geschieden, entfaltet dieses Urteil in der Türkei erst nach einem Anerkennungs- bzw. Vollstreckbarerklärungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz nach MÖHUK Art. 50–59) Rechtswirkung. Mit Vollmacht und apostilliertem Scheidungsurteil führen wir dieses Verfahren in Alanya ohne persönliche Anreise des Mandanten durch. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya oder Kontakt.
Bei einer Ehedauer von mindestens einem Jahr und einem anwaltlich ausgearbeiteten Scheidungsprotokoll nach TMK Art. 166 Abs. 3 kann die Scheidung vor dem Familiengericht Alanya meist innerhalb weniger Wochen in einer einzigen Sitzung abgeschlossen werden.
Wir beantragen beim Grundbuchamt Alanya bzw. beim Familiengericht Alanya sofort einen Familienwohnungsvermerk (Aile Konutu Şerhi nach TMK Art. 194) oder eine einstweilige Verfügung (İhtiyati Tedbir), sodass der Ehepartner die Immobilie nicht ohne Ihre Zustimmung belasten oder verkaufen kann.