Familien- und Scheidungsanwalt in Nordzypern — Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Familiengerichte

Familien- und Scheidungsanwalt in Nordzypern — Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Familiengerichte

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Familien- und Scheidungsanwalt in Nordzypern — Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Familiengerichte

Familien- und Scheidungsanwalt in Nordzypern — Prozessvertretung vor den Familiengerichten

Ausländische Ehepaare und Eigentümer mit Wohnsitz oder Immobilienvermögen in Kyrenia (Girne), Nikosia (Lefkoşa), Famagusta und İskele unterliegen bei familienrechtlichen Streitigkeiten dem Familiengesetz Nr. 1/1998 (Aile (Evlenme ve Boşanma) Yasası) in Nordzypern.

1. Ehescheidung vor dem Familiengericht (Aile Mahkemesi)

Scheidungsverfahren werden vor dem zuständigen Bezirksfamiliengericht geführt. Das Gesetz Nr. 1/1998 regelt sowohl die einvernehmliche Scheidung als auch streitige Scheidungsverfahren wegen Zerrüttung der Ehe.

2. Aufteilung des ehelichen Immobilienvermögens & Einstweilige Verfügungen (Ara Emri)

Während der Ehe erworbene Immobilien, registrierte Kaufverträge und Bankguthaben in Nordzypern werden nach den gesetzlichen Kriterien des Gesetzes Nr. 1/1998 aufgeteilt. Zur Sicherung der Ansprüche können einstweilige Verfügungen (Ara Emri) gegen eine unbefugte Veräußerung beantragt werden.

3. Sorgerecht (Velayet) und Unterhalt (Nafaka)

Das Familiengericht entscheidet nach dem Kindeswohlprinzip über das Sorgerecht, Umgangsrechte sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt.

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