Ausländische Ehepaare und Eigentümer mit Wohnsitz oder Immobilienvermögen in Kyrenia (Girne), Nikosia (Lefkoşa), Famagusta und İskele unterliegen bei familienrechtlichen Streitigkeiten dem Familiengesetz Nr. 1/1998 (Aile (Evlenme ve Boşanma) Yasası) in Nordzypern.
Scheidungsverfahren werden vor dem zuständigen Bezirksfamiliengericht geführt. Das Gesetz Nr. 1/1998 regelt sowohl die einvernehmliche Scheidung als auch streitige Scheidungsverfahren wegen Zerrüttung der Ehe.
Während der Ehe erworbene Immobilien, registrierte Kaufverträge und Bankguthaben in Nordzypern werden nach den gesetzlichen Kriterien des Gesetzes Nr. 1/1998 aufgeteilt. Zur Sicherung der Ansprüche können einstweilige Verfügungen (Ara Emri) gegen eine unbefugte Veräußerung beantragt werden.
Das Familiengericht entscheidet nach dem Kindeswohlprinzip über das Sorgerecht, Umgangsrechte sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt.