Ein häufiges rechtliches Problem beim Erwerb von Neubauwohnungen in Alanya ist das Fehlen der amtlichen Wohnnutzungsgenehmigung (Yapı Kullanma İzin Belgesi – kurz İskan) gemäß Artikel 30 des türkischen Baugesetzes Nr. 3194 (İmar Kanunu). Solange die Stadtverwaltung Alanya (Alanya Belediyesi) die Gesamtwohnnutzungsgenehmigung (Genel İskan) nicht erteilt hat, verbleibt die Eigentumsurkunde (Tapu) im Status der Stockwerksdienstbarkeit (Kat İrtifakı) und kann nicht in vollwertiges Stockwerkseigentum (Kat Mülkiyeti) nach dem Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634 (Kat Mülkiyeti Kanunu – KMK) umgewandelt werden. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya, direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya) vertritt Wohnungseigentümer bei Bauträger- und WEG-Streitigkeiten.
In Ferien- und Wohnanlagen (Site) in Alanya kommt es regelmäßig zu Konflikten mit Hausverwaltungen über überhöhte Hausgelder (Aidat), unrechtmäßige Sonderumlagen oder die Sondernutzung gemeinschaftlicher Flächen. Nach Artikel 33 KMK Nr. 634 fechten wir rechtswidrige Beschlüsse der Eigentümerversammlung (Kat Malikleri Kurulu) innerhalb der gesetzlichen Einmonats- bzw. Sechsmonatsfrist vor dem Zivilfriedensgericht Alanya (Alanya Sulh Hukuk Mahkemesi) an. Weitere Informationen finden Sie unter Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.
Kat İrtifakı ist eine vorläufige Stockwerksdienstbarkeit auf Basis des Bauprojekts; Kat Mülkiyeti ist das endgültige Volleigentum an der abgenommenen Wohnung nach Erteilung des İskan gemäß KMK Nr. 634.
Gemäß KMK Art. 33 beträgt die Klagefrist beim Friedensgericht Alanya einen Monat ab Beschlussfassung (für anwesende Eigentümer mit Gegenstimme) bzw. einen Monat ab Kenntnisnahme und maximal sechs Monate für abwesende Eigentümer.
Durch eine beim Notar oder beim türkischen Konsulat beurkundete Vollmacht (Vekaletname) übernimmt Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in unserer Kanzlei gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) die komplette außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, die Akteneinsicht über das nationale Justizsystem UYAP sowie die Abstimmung mit dem Grundbuchamt Alanya (Alanya Tapu Müdürlüğü) und der Stadtverwaltung Alanya, ohne dass Mandanten persönlich vor Ort erscheinen müssen.