Freigabe gesperrter Bankkonten, MASAK-Prüfung und Beschwerde gegen Kontenbeschlagnahme (Art. 128 CMK) in Istanbul

Freigabe gesperrter Bankkonten, MASAK-Prüfung und Beschwerde gegen Kontenbeschlagnahme (Art. 128 CMK) in Istanbul

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Freigabe gesperrter Bankkonten, MASAK-Prüfung und Beschwerde gegen Kontenbeschlagnahme (Art. 128 CMK) in Istanbul

Wird ein privates oder geschäftliches Bankkonto in Istanbul plötzlich gesperrt, liegt dem meist entweder ein Beschlagnahmebeschluss des Friedensstrafrichters nach Art. 128 der türkischen Strafprozessordnung (CMK Nr. 5271), eine vorläufige Transaktionsaussetzung der Finanzermittlungsbehörde MASAK (Art. 19/A Gesetz Nr. 5549) oder eine interne Bank-Compliance-Prüfung (etwa nach Krypto-P2P-Transaktionen oder Auslandsüberweisungen) zugrunde. Kalem Law Office unter der Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) prüft die Ermittlungsakte in Istanbul und setzt die Freigabe Ihrer Kontoguthaben per Vollmacht durch.

Art der Kontensperrung in Istanbul Rechtsgrundlage Anwaltliches Vorgehen zur Freigabe
Strafprozessuale Kontenbeschlagnahme Art. 128 CMK Nr. 5271 Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft & 7-Tage-Beschwerde beim Friedensstrafrichter
MASAK-Transaktionsaussetzung Art. 19/A Gesetz Nr. 5549 Einreichung des Mittelherkunftsnachweises (Source of Funds)
Interne Compliance-Sperre der Bank Bankengesetz Nr. 5411 Notarielle Aufforderung an die Bankzentrale in Istanbul & Auszahlung des Guthabens

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ein gesperrtes Bankkonto in Istanbul per Vollmacht freigegeben werden, ohne dass ich in die Türkei reise?

Ja. Mit einer apostillierten Vollmacht nehmen unsere Rechtsanwälte Einsicht in die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Istanbul, reichen die Nachweise über die Rechtmäßigkeit der Transaktion ein und beantragen die Aufhebung der Kontensperre beim Friedensstrafrichter.

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