Immobilien- und Grundstücksanwalt in Gazipasa (Antalya): Bebauungsplan und Grundbuchprüfung

Immobilien- und Grundstücksanwalt in Gazipasa (Antalya): Bebauungsplan und Grundbuchprüfung

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Immobilien- und Grundstücksanwalt in Gazipasa (Antalya): Bebauungsplan und Grundbuchprüfung

Immobilien- und Grundstückskauf in Gazipaşa: Rechtliche Due Diligence

Rund 40 Kilometer östlich von Alanya gelegen und durch den internationalen Flughafen Gazipaşa-Alanya (GZP) direkt angebunden, entwickelt sich der Küstenbezirk Gazipaşa – insbesondere die Ortsteile Pazarcı, Koru und die Bucht von Selinus – zu einem bedeutenden Investitionsstandort für moderne Wohnanlagen, Meerblick-Villen und Grundstücke. Da große Teile von Gazipaşa aus neu ausgewiesenen Baugebieten, Agrarflächen sowie Natur- und Denkmalschutz̈zonen bestehen, ist eine fachkundige rechtliche Prüfung vor dem Kauf unerlässlich. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) begleitet Mandanten bei Immobilien- und Grundstückstransaktionen in Gazipaşa und Alanya.

Prüfung des Bebauungsplans (İmar Durumu) in Pazarcı und Koru

Vor dem Erwerb eines Baugrundstücks oder einer Neubauwohnung in Gazipaşa prüft unsere Kanzlei beim Bauamt der Stadtverwaltung Gazipaşa (Gazipaşa Belediyesi İmar Müdürlüğü) und im Grundbuch nach TMK Nr. 4721 und Baugesetz Nr. 3194:

  • Durchführungsbebauungsplan 1/1000 (Uygulama İmar Planı): Wir klären, ob das Grundstück bereits als voll erschlossenes Bauland (İmarlı Arsa) nach Art. 18 Baugesetz Nr. 3194 parzelliert ist oder ob die Gemeinde noch bis zu 45 % der Fläche entschädigungslos als Erschließungsbeitrag (Düzenleme Ortaklık Payı – DOP) für Straßen und Grünflächen einbehalten kann.
  • Küsten- und Denkmalschutzauflagen (Sit Alanı): Entlang der Naturpools von Koru und am Selinus-Strand prüfen wir etwaige Bauverbote nach dem Küstengesetz Nr. 3621 sowie archäologische und ökologische Schutzzonen (Meeresschildkröten-Schutzgebiet).

Besonderheiten beim Kauf von Agrarland (Tarla) nach Gesetz Nr. 2644 Art. 35 und Nr. 5403

Beim Kauf unbebauter Grundstücke oder landwirtschaftlicher Flächen (Bananen- und Avocadoplantagen) in Gazipaşa gelten für ausländische Erwerber strenge gesetzliche Auflagen:

  • Zweijährige Projektvorlagepflicht (Grundbuchgesetz Nr. 2644 Art. 35): Erwirbt ein Ausländer ein unbebautes Grundstück (Tarla / Arsa), muss er innerhalb von zwei Jahren nach der Grundbuchübertragung beim zuständigen Ministerium (Landwirtschafts- bzw. Umweltministerium) ein genehmigungsfähiges Entwicklungsprojekt einreichen; andernfalls droht die behördliche Veräußerung.
  • Bodenschutzgesetz Nr. 5403 und Vorkaufsrechte (Şufa Hakkı): Wir prüfen Mindestparzellengrößen, Teilungsverbote und gesetzliche Vorkaufsrechte von Miteigentümern.
  • Offene Stadtteile für die Aufenthaltserlaubnis (YUKK Nr. 6458): Im Gegensatz zu gesperrten Bezirken in Alanya sind Pazarcı und Koru in Gazipaşa für erstmalige Eigentümer-Aufenthaltserlaubnisse ab 200.000 USD sowie für die türkische Staatsbürgerschaft ab 400.000 USD (TVK Nr. 5901) geöffnet. Weitere Informationen unter Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Gazipaşa

Darf ich als Ausländer in Gazipaşa ein unbebautes Grundstück oder Agrarland (Tarla) kaufen?

Gemäß Art. 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 müssen ausländische Käufer unbebauter Grundstücke innerhalb von zwei Jahren ein offizielles Bau- oder Landwirtschaftsprojekt beim zuständigen Ministerium zur Genehmigung einreichen.

Ist Gazipaşa für die türkische Aufenthaltserlaubnis (İkamet) geöffnet?

Ja. Die Stadtteile Pazarcı und Koru in Gazipaşa sind nicht gesperrt und ermöglichen beim Kauf einer Wohnimmobilie ab 200.000 USD Kataster- und Gutachtenwert die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach YUKK Nr. 6458.

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