Die östlichen Stadtteile Alanyas – Mahmutlar mit seinen modernen Hochhaus-Wohnanlagen und Kargıcak mit seinen freistehenden Meerblick-Villen – zählen zu den gefragtesten Standorten für ausländische Immobilienkäufer an der Türkischen Riviera. Gleichwohl bergen Käufe in diesen beiden Bezirken erhebliche rechtliche Fallstricke hinsichtlich des Aufenthaltsrechts, der Grundbuchstruktur von Villengrundstücken und der Bauträgerhaftung. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) mit Kanzleisitz gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) führt für Käufer eine unabhängige Due-Diligence-Prüfung vor dem Grundbuchamt Alanya (Alanya Tapu Müdürlüğü) durch.
Vor dem Erwerb einer Immobilie in Mahmutlar oder Kargıcak müssen Käufer zwingend zwischen der regulären Aufenthaltserlaubnis und dem Staatsbürgerschaftsprogramm unterscheiden:
Im Rahmen unserer Grundbuchprüfung nach TMK Nr. 4721, Grundbuchgesetz Nr. 2644 Art. 35 und Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634 (KMK) kontrollieren wir insbesondere:
Nein. Da Mahmutlar und Kargıcak für Erstanträge auf Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnisse nach YUKK Nr. 6458 gesperrt sind, ist dort nur der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft bzw. der Investoren-Aufenthaltstitel ab 400.000 USD möglich.
Es muss geprüft werden, ob im Tapu vollständiges Stockwerkseigentum (Kat Mülkiyeti) mit Einzel-İskan eingetragen ist und keine Hypotheken des Bauträgers auf dem Grundstück lasten.
Durch eine beim Notar oder beim türkischen Konsulat beurkundete Vollmacht (Vekaletname) übernimmt Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in unserer Kanzlei gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) die komplette außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, die Akteneinsicht über das nationale Justizsystem UYAP sowie die Abstimmung mit dem Grundbuchamt Alanya (Alanya Tapu Müdürlüğü) und der Stadtverwaltung Alanya, ohne dass Mandanten persönlich vor Ort erscheinen müssen.