Immobilienkauf in Alanya als Ausländer: Rechtlicher Leitfaden und Grundbuchprüfung

Immobilienkauf in Alanya als Ausländer: Rechtlicher Leitfaden und Grundbuchprüfung

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Immobilienkauf in Alanya als Ausländer: Rechtlicher Leitfaden und Grundbuchprüfung

Rechtssicherer Immobilienkauf in Alanya für ausländische Käufer

Der Erwerb einer Eigentumswohnung, einer Villa oder eines Grundstücks in Alanya durch ausländische Staatsangehörige unterliegt dem türkischen Zivilgesetzbuch (TMK Nr. 4721), dem Grundbuchgesetz (Tapu Kanunu Nr. 2644, Art. 35), dem Obligationengesetzbuch (TBK Nr. 6098) sowie dem Wohnungseigentumsgesetz (KMK Nr. 634). Nach türkischem Recht entfalten privatschriftliche Kaufverträge mit Immobilienmaklern oder Bauträgern keinerlei Eigentumsübertragungswirkung: Rechtsverbindlich sind ausschließlich die offizielle Eigentumsübertragung vor dem Grundbuchamt Alanya (Alanya Tapu Müdürlüğü) oder ein notariell beurkundeter Immobilienkaufvorvertrag (Düzenleme Şeklinde Taşınmaz Satış Vaadi Sözleşmesi). Die Kanzlei Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) mit Kanzleisitz gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) begleitet deutschsprachige Mandanten unabhängig durch den gesamten Erwerbsprozess.

Umfassende rechtliche Due Diligence und Grundbuchprüfung (Tapu)

Vor der Leistung einer Anzahlung (Kapora) oder der Unterzeichnung eines Reservierungsvertrags führt unsere Kanzlei eine vollständige rechtliche Prüfung der Immobilie in den amtlichen Registern (TAKBİS, Stadtverwaltung Alanya und UYAP) durch:

  • Prüfung der Eigentumsart nach KMK Nr. 634: Wir klären, ob bereits vollständiges Stockwerkseigentum (Kat Mülkiyeti), lediglich eine Bau- bzw. Stockwerksdienstbarkeit (Kat İrtifakı) oder nur ein ungeteilter Grundstücksanteil (Arsa Tapusu) eingetragen ist.
  • Prüfung auf Belastungen und Verfügungsbeschränkungen: Kontrolle des Grundbuchs auf Bankhypotheken des Bauträgers (İpotek), Zwangsvollstreckungspfändungen (Haciz), einstweilige gerichtliche Verfügungen (İhtiyati Tedbir), Steuerschulden (Kamu Haczi), Vorkaufsrechte (Şufa Hakkı) und Familienwohnungsvermerke (Aile Konutu Şerhi nach TMK Art. 194).
  • Wohnnutzungsgenehmigung (İskan nach Baugesetz Nr. 3194 Art. 30): Wir prüfen bei der Stadtverwaltung Alanya (Alanya Belediyesi), ob die Gesamtwohnnutzungsgenehmigung (Genel İskan) und die Einzelgenehmigung (Ferdi İskan) vorliegen, damit Käufer nicht unter Baustrom- und Bauwassertarifen oder offenen Sozialversicherungsschulden (SGK) des Bauunternehmers leiden.

SPK-Wertgutachten, DAB-Devisenbescheinigung und Grundbuchübertragung

Für jeden Immobilienkauf durch Ausländer in Alanya sind zwingende regulatorische Schritte einzuhalten:

  • Offizielles Immobilienwertgutachten (Değerleme Raporu): Ein von der Kapitalmarktaufsicht (SPK) lizenziertes Bewertungsunternehmen erstellt über das TADEBİS-WebTapu-System ein verbindliches Wertgutachten.
  • Devisenankaufsbescheinigung (Döviz Alım Belgesi – DAB): Gemäß den Vorgaben der Türkischen Zentralbank muss der Kaufpreis in Fremdwährung (EUR, USD, CHF) vor dem Grundbuchtermin über eine türkische Bank in Türkische Lira umgetauscht und durch das DAB-Zertifikat nachgewiesen werden.
  • Aufenthaltserlaubnis (YUKK Nr. 6458) und Staatsbürgerschaft (TVK Nr. 5901): Wir prüfen vorab, ob das Objekt in einem für die erstmalige Aufenthaltserlaubnis (İkamet İzni) geöffneten Stadtteil liegt und den Katasterwert von mindestens 200.000 USD erreicht bzw. die Voraussetzungen für die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition ab 400.000 USD erfüllt.

Mit einer notariellen und apostillierten Vollmacht (Vekaletname) wickelt Rechtsanwalt Enes Nergiz sämtliche Behördengänge, Vertragsverhandlungen, das DAB-Verfahren und die Eigentumsübertragung im Grundbuchamt Alanya auch ohne persönliche Anreise des Mandanten ab. Weitere Informationen finden Sie unter Rechtliche Unterstützung in Alanya sowie auf unserer Seite Kontakt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Alanya

Ist ein privater Kaufvertrag mit einem Makler oder Bauträger in der Türkei gültig?

Nein. Gemäß TMK Art. 706 und TBK Art. 237 bedarf ein Immobilienkaufvertrag zwingend der amtlichen Beurkundung beim Grundbuchamt (Tapu) oder beim türkischen Notar als Kaufvorvertrag. Privatschriftliche Verträge übertragen kein Eigentum.

Kann ich eine Immobilie in Alanya per Vollmacht kaufen, ohne selbst anzureisen?

Ja. Über eine bei einem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Notar (mit Apostille) oder beim türkischen Konsulat erteilte Spezialvollmacht kann Rechtsanwalt Enes Nergiz den gesamten Kaufprozess und die Eintragung der Eigentumsurkunde (Tapu) auf Ihren Namen rechtssicher durchführen.

Welche Stadtteile in Alanya sind für die Aufenthaltserlaubnis gesperrt?

Die Stadtteile Mahmutlar, Avsallar, Kargıcak und Kestel sind derzeit für erstmalige Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnisse nach YUKK Nr. 6458 gesperrt, während das Programm zur türkischen Staatsbürgerschaft ab 400.000 USD nach TVK Nr. 5901 landesweit auch in diesen Stadtteilen möglich bleibt.

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