Der Erwerb einer Eigentumswohnung, einer Villa oder eines Grundstücks in Alanya durch ausländische Staatsangehörige unterliegt dem türkischen Zivilgesetzbuch (TMK Nr. 4721), dem Grundbuchgesetz (Tapu Kanunu Nr. 2644, Art. 35), dem Obligationengesetzbuch (TBK Nr. 6098) sowie dem Wohnungseigentumsgesetz (KMK Nr. 634). Nach türkischem Recht entfalten privatschriftliche Kaufverträge mit Immobilienmaklern oder Bauträgern keinerlei Eigentumsübertragungswirkung: Rechtsverbindlich sind ausschließlich die offizielle Eigentumsübertragung vor dem Grundbuchamt Alanya (Alanya Tapu Müdürlüğü) oder ein notariell beurkundeter Immobilienkaufvorvertrag (Düzenleme Şeklinde Taşınmaz Satış Vaadi Sözleşmesi). Die Kanzlei Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) mit Kanzleisitz gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) begleitet deutschsprachige Mandanten unabhängig durch den gesamten Erwerbsprozess.
Vor der Leistung einer Anzahlung (Kapora) oder der Unterzeichnung eines Reservierungsvertrags führt unsere Kanzlei eine vollständige rechtliche Prüfung der Immobilie in den amtlichen Registern (TAKBİS, Stadtverwaltung Alanya und UYAP) durch:
Für jeden Immobilienkauf durch Ausländer in Alanya sind zwingende regulatorische Schritte einzuhalten:
Mit einer notariellen und apostillierten Vollmacht (Vekaletname) wickelt Rechtsanwalt Enes Nergiz sämtliche Behördengänge, Vertragsverhandlungen, das DAB-Verfahren und die Eigentumsübertragung im Grundbuchamt Alanya auch ohne persönliche Anreise des Mandanten ab. Weitere Informationen finden Sie unter Rechtliche Unterstützung in Alanya sowie auf unserer Seite Kontakt.
Nein. Gemäß TMK Art. 706 und TBK Art. 237 bedarf ein Immobilienkaufvertrag zwingend der amtlichen Beurkundung beim Grundbuchamt (Tapu) oder beim türkischen Notar als Kaufvorvertrag. Privatschriftliche Verträge übertragen kein Eigentum.
Ja. Über eine bei einem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Notar (mit Apostille) oder beim türkischen Konsulat erteilte Spezialvollmacht kann Rechtsanwalt Enes Nergiz den gesamten Kaufprozess und die Eintragung der Eigentumsurkunde (Tapu) auf Ihren Namen rechtssicher durchführen.
Die Stadtteile Mahmutlar, Avsallar, Kargıcak und Kestel sind derzeit für erstmalige Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnisse nach YUKK Nr. 6458 gesperrt, während das Programm zur türkischen Staatsbürgerschaft ab 400.000 USD nach TVK Nr. 5901 landesweit auch in diesen Stadtteilen möglich bleibt.