Immobilienprüfung und Grundbuchübertragung in Oba, Tosmur und Kestel (Alanya)

Immobilienprüfung und Grundbuchübertragung in Oba, Tosmur und Kestel (Alanya)

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Immobilienprüfung und Grundbuchübertragung in Oba, Tosmur und Kestel (Alanya)

Rechtssicherer Immobilienkauf in Oba, Tosmur und Kestel (Alanya)

Die zentrumsnahen Stadtteile Oba, Tosmur und Kestel gehören aufgrund ihrer aufgelockerten, niedriggeschossigen Bauweise, der Nähe zum Dimçay-Fluss sowie zur staatlichen Universitätsklinik Alanya zu den begehrtesten Wohnlagen für deutschsprachige Käufer. Obwohl diese drei Stadtteile unmittelbar aneinandergrenzen, gelten dort völlig unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Vorschriften. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya, direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya) prüft Ihre Wunschimmobilie vor Vertragsabschluss auf Herz und Nieren.

Aufenthaltserlaubnis (İkamet): Offene Stadtteile Oba & Tosmur vs. gesperrtes Kestel

Für Käufer, die über den Immobilienerwerb eine Aufenthaltserlaubnis (Taşınmaz İkamet İzni nach Art. 31 Abs. 1 lit. b des Ausländergesetzes YUKK Nr. 6458) beantragen möchten, ist die genaue Stadtteilgrenze entscheidend:

  • Oba und Tosmur (Geöffnet für die Eigentümer-Aufenthaltserlaubnis): Sowohl Oba als auch Tosmur sind für erstmalige Aufenthaltserlaubnisse auf Grundlage von Wohneigentum geöffnet, sofern der amtliche Schätzwert (SPK-Gutachten) und der im Grundbuch (Tapu) ausgewiesene Kaufpreis mindestens 200.000 USD betragen.
  • Kestel (Gesperrt für erstmalige Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnisse): Unmittelbar östlich des Dimçay-Flusses beginnt der Stadtteil Kestel, der auf der Sperrliste (Kapalı Mahalle) der Migrationsbehörde steht. In Kestel ist zwar der Eigentumserwerb nach Grundbuchgesetz Nr. 2644 Art. 35 sowie die Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition ab 400.000 USD nach TVK Nr. 5901 problemlos möglich, nicht jedoch eine erstmalige Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis.

Prüfung von Nutzungsart, İskan (Baugesetz Nr. 3194) und Lastenfreiheit im Grundbuch

Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch (TMK Nr. 4721) und dem Wohnungseigentumsgesetz (KMK Nr. 634) prüfen wir im elektronischen Grundbuchsystem TAKBİS und bei der Stadtverwaltung Alanya:

  • Widmung als Wohnraum (Mesken) statt Gewerberaum (Dükkan/Depo): Insbesondere bei Garten- und Erdgeschoss-Duplexwohnungen in Kestel und Oba prüfen wir, ob im Tapu tatsächlich Mesken (Wohnung) eingetragen ist, da als Gewerbe gewidmete Einheiten weder für Aufenthaltstitel noch für Wohnnutzungsgenehmigungen anerkannt werden.
  • Prüfung auf Hypotheken (İpotek), Pfändungen (Haciz) und Wohnnutzungsgenehmigung (İskan): Wir stellen sicher, dass das Objekt lastenfrei übertragen wird und über einen gültigen Genel İskan nach Art. 30 Baugesetz Nr. 3194 verfügt. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya oder Kontakt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Oba, Tosmur und Kestel

Sind Oba und Tosmur für die Aufenthaltserlaubnis (İkamet) in Alanya geöffnet?

Ja. Oba und Tosmur gehören zu den geöffneten Stadtteilen Alanyas, in denen beim Kauf einer Wohnimmobilie ab 200.000 USD Kataster- und Gutachtenwert eine Eigentümer-Aufenthaltserlaubnis nach YUKK Nr. 6458 beantragt werden kann.

Kann ich in Kestel eine Immobilie für die türkische Staatsbürgerschaft ab 400.000 USD erwerben?

Ja. Die Stadtteilsperre in Kestel betrifft nur reguläre Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnisse; für das Investorenprogramm zur türkischen Staatsbürgerschaft nach TVK Nr. 5901 ab 400.000 USD sind Immobilien in Kestel uneingeschränkt zugelassen.

Durch eine beim Notar oder beim türkischen Konsulat beurkundete Vollmacht (Vekaletname) übernimmt Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in unserer Kanzlei gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) die komplette außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, die Akteneinsicht über das nationale Justizsystem UYAP sowie die Abstimmung mit dem Grundbuchamt Alanya (Alanya Tapu Müdürlüğü) und der Stadtverwaltung Alanya, ohne dass Mandanten persönlich vor Ort erscheinen müssen.

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