Die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Istanbul (Beyoğlu, Galata, Şişli, Beşiktaş, Kadıköy, Fatih) für bis zu 100 Tage unterliegt dem Gesetz Nr. 7464. Eine Vermietung über Airbnb oder Booking ohne Genehmigung des Tourismusministeriums zieht empfindliche Bußgelder ab 100.000 TRY (bis zu 1.000.000 TRY) nach sich. Kalem Law Office unter der Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) vertritt Wohnungseigentümer bei Genehmigungsverfahren sowie bei Anfechtungsklagen vor den Verwaltungsgerichten in Istanbul.
| Mietform / Verstoß in Istanbul | Rechtsgrundlage | Voraussetzungen & Sanktionen |
|---|---|---|
| Kurzzeitvermietung (bis 100 Tage) | Art. 3 Gesetz Nr. 7464 | 100 % Einstimmigkeit der Miteigentümer (Oy Birliği) + Tourismuslizenz |
| Vermietung ohne Lizenz | Art. 4 Gesetz Nr. 7464 | Bußgeld 100.000 TRY / 500.000 TRY / 1.000.000 TRY (30 Tage Klagefrist) |
| Langzeitmietvertrag (über 100 Tage) | Art. 299–356 TBK Nr. 6098 | Genehmigungsfrei nach Gesetz Nr. 7464 |
Wir erheben innerhalb von 30 Tagen Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Istanbul unter Vorlage des Langzeitmietvertrags und leiten gleichzeitig die fristlose Kündigung und Räumungsklage gegen den Mieter nach Art. 316 TBK ein.
Weitere Rechtsgebiete in Istanbul: Mietrecht & Räumungsklagen in Istanbul | Immobilienanwalt in Istanbul | Anwalt in Istanbul