Testamentserrichtung (Vasiyetname) und Nachlassplanung für Ausländer in Alanya (TMK Art. 506 und 532)

Testamentserrichtung (Vasiyetname) und Nachlassplanung für Ausländer in Alanya (TMK Art. 506 und 532)

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Testamentserrichtung (Vasiyetname) und Nachlassplanung für Ausländer in Alanya (TMK Art. 506 und 532)

Warum ein türkisches Testament (Vasiyetname) für Immobilieneigentümer in Alanya sinnvoll ist

Wer als deutscher, österreichischer oder schweizerischer Staatsangehöriger eine Eigentumswohnung oder Villa in Alanya besitzt, sollte wissen, dass für die Vererbung von in der Türkei gelegenen Immobilien gemäß Artikel 20 Abs. 1 des türkischen Gesetzes über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK Nr. 5718) zwingend das türkische Erbrecht gilt (Grundsatz der lex rei sitae). Selbst eine Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) in einem deutschen Testament wird von türkischen Gerichten für türkischen Grundbesitz nicht angewandt, da die Türkei kein EU-Mitgliedstaat ist. Um Ihren letzten Willen bezüglich Ihrer Immobilie und Ihrer Bankkonten in Alanya rechtssicher umzusetzen, begleitet Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) in Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) die Gestaltung und notarielle Beurkundung Ihres Testaments.

Das öffentliche notarielle Testament (Resmi Vasiyetname) nach TMK Art. 532–537

Für ausländische Erblasser ohne fließende Türkischkenntnisse ist das öffentliche Testament (Resmi Vasiyetname) vor einem türkischen Notar in Alanya (Alanya Noterliği) gemäß den Artikeln 532 bis 537 des Türkischen Zivilgesetzbuches (TMK Nr. 4721) die einzig rechtssichere Testamentsform:

  • Beurkundung mit zwei Zeugen und vereidigtem Dolmetscher: Unsere Kanzlei entwirft den Testamentstext präzise nach Ihren Vorgaben. Die Beurkundung beim Notariat Alanya erfolgt in gleichzeitiger Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers und zweier gesetzlich geeigneter Zeugen (unter Beachtung der Ausschlussgründe nach TMK Art. 536).
  • Amtsärztliches Testierfähigkeitszeugnis (Akıl Sağlığı Raporu): Um spätere Testamentsanfechtungsklagen (Vasiyetnamenin İptali Davası nach TMK Art. 557) sicher auszuschließen, begleiten wir Sie am Tag der Beurkundung zur Einholung eines fachärztlichen Attests im staatlichen Krankenhaus Alanya.
  • Zentrale Registrierung und Testamentseröffnung (TMK Art. 596): Das Notariat meldet das Testament elektronisch an das Personenstandsregister, sodass im Erbfall eine rasche Eröffnung vor dem Zivilfriedensgericht Alanya (Alanya Sulh Hukuk Mahkemesi) gewährleistet ist.

Beachtung des türkischen Pflichtteilsrechts (Saklı Pay – TMK Art. 506)

Bei der Nachlassplanung in Alanya müssen die zwingenden Pflichtteilsquoten (Saklı Pay) nach TMK Art. 506 berücksichtigt werden: Abkömmlinge (Kinder) haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % ihres gesetzlichen Erbteils, während dem überlebenden Ehegatten neben Kindern oder Eltern 100 % seines gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zustehen. Innerhalb der freien Quote (Tasarruf Edilebilir Kısım) sowie durch Teilungsanordnungen oder Vermächtnisse (Belirli Mal Bırakma) lässt sich die Nachfolge jedoch gezielt gestalten. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Testamentserrichtung in Alanya

Kann ich meine Immobilie in Alanya trotz eines notariellen Testaments jederzeit zu Lebzeiten verkaufen?

Ja. Ein Testament entfaltet erst mit dem Erbfall Rechtswirkung. Zu Lebzeiten bleibt Ihre Verfügungsfreiheit über die Immobilie unberührt, und Sie können das Testament nach TMK Art. 542 jederzeit beim Notar widerrufen oder ändern.

Darf mein Ehepartner bei der Beurkundung des Testaments in Alanya als Zeuge fungieren?

Nein. Nach TMK Art. 536 dürfen der Ehegatte, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie im Testament bedachte Personen nicht als Urkundszeugen mitwirken.

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